Zeugensuche! Stinke-Attacke bei Radioparty in Bautzen

Nach einer Stinke-Attacke bei einer Radioparty in Bautzen sucht die Polizei Zeugen. Mimikama informiert über die gefährliche Situation und die Ermittlungen

Mimikama braucht Verstärkung – hilf uns, eine weitere Person ins Team zu holen

Auf einer Radioparty in Bautzen wurde eine übel riechende Substanz freigesetzt, die bei mehreren Gästen zu Atemwegsreizungen oder Übelkeit führte – die Polizei sucht nun nach Zeugen, die Hinweise geben können

Auf der Facebook-Seite der Polizei Sachsen werden Zeugen gesucht, die bei einer Radioparty in Bautzen etwas beobachten konnten oder Videos mit ihren Handys gemacht haben.

Da am Sonntagmorgen gegen 1:30 Uhr mehrere Gäste über Atemwegsreizung oder Übelkeit geklagt hatten, musste eine Party im Kornmarkt-Center mit etwa 1300 Besuchern vorzeitig beendet und das Gebäude mit Hilfe der Bautzener Feuerwehr geräumt werden.

Gäste nahmen nach ersten Ermittlungen nach, zeitlich versetzt, aber lokal begrenzt, eine übel riechende Substanz auf allen drei Ebenen des Center wahr. Es konnten Spuren gesichert werden.

Die Polizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung.

Wer etwas gesehen hat, wie z.B. jemand auf den Tanzflächen oder vor den Bars eine farblose Substanz ausgekippt oder dort Behältnisse mit dieser abgelegt hat oder mit seinem Handy fotografiert oder gefilmt hat, wird gebeten diese Hinweise an die Polizei zu übermitteln.

Das Polizeirevier Bautzen kann telefonisch unter der Nummer 03591 356-0 erreicht werden. Hinweise nimmt aber auch jede andere Polizeidienststelle entgegen.

Die Polizei bedankt sich für eure Mithilfe!

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Quelle: Facebook-Seite der Polizei Sachsen


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)