Personalmangel an Flughäfen

Aktuell spitzt sich die Lage an den Flughäfen zu. Immer mehr Flüge weisen hohe Verspätungen auf oder fallen gar ganz aus. Grund dafür ist neben dem erheblichen Passagieransturm nach dem Corona-Reiseloch unter anderem der Personalmangel in Flughäfen und bei Fluggesellschaften. Ist der Flug verspätet oder annulliert, werden Passagiere von den Fluggesellschaften mit der Situation oft alleine gelassen. Doch Flugreisende haben Rechte. Ansprüche auf Entschädigung und Ersatzunterbringung sind in der EU-Reiserechtverordnung geregelt.

Annullierte Flüge

Bei einer Flugannullierung steht Passagieren unabhängig des Ticketpreises eine Entschädigung je nach Distanz des ausgefallenen Fluges zu. Bei Flügen mit einer Flugstrecke bis 1.500 km 250 Euro, bei einer Entfernung zwischen einschließlich 1.500 km und einschließlich 3.500 km 400 Euro, bei einer Flugdistanz oberhalb 3.500 km 600 Euro.

Pauschalreisende können zusätzlich noch eine Reisepreisminderung verlangen – diese kann aber gegen den Entschädigungsanspruch aufgerechnet werden.

Verspätete Flüge

Auch bei verspäteten Flügen steht Passagieren ein Anspruch auf Betreuungsleistungen zu. Ein Flug gilt dabei je nach Flugdistanz ab einer bestimmten Zeit als verspätet: bei einer Flugdistanz bis 1.500 km ab zwei Stunden, bei einer Entfernung von einschließlich 1.500 km bis einschließlich 3.500 km ab drei Stunden und bei einer Flugstrecke von über 3.500 km ab vier Stunden.
Ab einer fünfstündigen Verspätung zählt der Flug als annulliert und Passagiere können dann außerdem eine Entschädigung in Höhe von 250 Euro geltend machen.

Wie können Geschädigte vorgehen?

Um optimal vorzugehen, sollten Betroffene die Umstände genau dokumentieren und um eine Bestätigung seitens des Flughafenbetreibers bitten. Anschließend sollte die betroffene Fluggesellschaft kontaktiert werden – bei Pauschalreisen auch der Reiseveranstalter. Kommt es zu keiner Reaktion seitens der Airline, können Sie die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SöP) kontaktieren. Diese setzen sich dann kostenlos mit den Betreibern in Verbindung und erwirken meist eine baldige Erstattung. Die SöP ist jedoch nicht für alle Fluggesellschaften zuständig.

Um Ansprüche gegen einige Airlines geltend zu machen, muss das Bundesministerium der Justiz kontaktiert werden. Alternativ können Reisende auch Fluggastrechtportale oder Inkassodienstleister gegen eine Provision nutzen, um schnell an ihr Geld zu kommen.

Letzte Option: Klage

Bleibt dies immer noch erfolglos, können Passagiere Klage einreichen und den Anspruch gerichtlich durchsetzen. Dies sollte aber, wenn möglich, als letzte Option genutzt werden, da eine Hauptverhandlung meist mit hohen Unkosten verbunden ist.

Hinweis: Dieses Video ist eine Auskopplung aus der Sendung vom 19. Juli 2022: https://youtu.be/m2ixRM_xohE

Quelle: SWR Marktcheck / Autorin: Angelika Scheffler-Ronen

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