Wenn dich Telefonwerbung auch nervt, dann gibt es Wege und Mittel, sich die lästigen Call Center oder Unternehmen vom Leibe zu halten.
Sei es zum Thema Strom, Internet oder Versicherungen – wahrscheinlich so gut wie jeder hat schon bereits einmal verärgert aufgelegt, nachdem er von einem Unternehmen oder Call Center zu diesen Themen angerufen wurde.
Dabei ist das laut t-online sogar illegal und derartige Werbeanrufe können belangt werden. Dafür ist gar nicht so viel notwendig wie du vielleicht denken magst – Stift und Papier reichen zunächst aus, um das Gespräch zu protokollieren und später eine Beschwerde einzureichen. Denn die Bundesnetzagentur kann Bußgelder für Telefonwerbung verhängen!
Wichtig ist: die Aufzeichnungen müssen genaue Angaben enthalten, wann von welcher Nummer angerufen und was beworben wurde. So kann die Bundesnetzagentur Firmen, die illegale Telefonwerbung machen auch zur Rechenschaft ziehen.
Ein Beispiel gefälligst? Vor nicht allzu langer Zeit konnte die Netzagentur wegen unerlaubter Telefonwerbung sogar 260.000 Euro Bußgeld gegen einen Call-Center-Betreiber verhängen, der im Auftrag verschiedener Unternehmen aus der Telekommunikations-, der Energie- und der Versicherungsbranche unerlaubt per Telefon geworben hat.
Also merke dir: Solange du dem Werbeanruf nicht ausdrücklich zugestimmt hast, stellt er eine unzumutbare Belästigung dar und ist deshalb auch verboten. An dieser Stelle weisen wir auch nochmals darauf hin, dass du deine Zustimmung auch womöglich unbewusst durch ein Fake-Gewinnspiel geben könntest, indem du vermeintlich teilnimmst und zustimmen musst, Werbung von einer Reihe an Sponsoren erhalten zu dürfen. Sei also auf der Hut, woher diese Anrufe eigentlich stammen könnten!
Zudem spielt auch die Art und Weise der Gesprächsführung eine Rolle, da sie sich auf die Höhe eines möglichen Bußgeldes auswirken kann. Deine Beschwerde kannst du schlussendlich per E-Mail (rufnummernmissbrauch@bnetza.de) hierhin schicken, via Online-Formular abgeben, aber auch ausgedruckt auf dem guten alten Postweg einreichen.
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Artikelbild: Shutterstock /Von Antonio Guillem
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