Präsident der Vereinigten Staaten will sich das Recht auf Blockieren von Kritik erstreiten!

Washington (pte013/21.08.2020/10:30) – Im Kampf um das Recht, unliebsame Kritiker auf Twitter zu blockieren, zieht US-Präsident Donald Trump jetzt vor das US-Höchstgericht, den Supreme Court. Denn im Juli 2019 hatte ein Berufungsgericht ein erstinstanzliches Urteil bestätigt, demzufolge er eben das nicht dürfe. Das Argument damals: Trump nutze Twitter als öffentliches Forum, Blocks verstoßen also gegen den ersten Verfassungszusatz. Das sieht der nunmehrige Beschwerdeführer freilich immer noch anders.

Nur keine Kritik

Trump mag keine Kritik, weswegen er auf Twitter bisweilen einfach den „Blockieren“-Button genutzt hatte. Das beschäftigt seit 2017 die Justiz und landet nun vor der Letztinstanz. Ein wesentlicher strittiger Punkt: Der ursprüngliche Klageführer Knight First Amendment Institute http://knightcolumbia.org wertet Trumps Aktivitäten auf Twitter als Kommunikation eines Regierungsvertreters in einem öffentlichen Forum, womit jegliche Zensur – insbesondere auch das Blockieren ihm unliebsamer User – einen Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung bedeute. Bisherige Instanzen haben sich dieser Interpretation angeschlossen.

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„Der Präsident nutzt seinen Account, um zur Öffentlichkeit zu sprechen, nicht, um Teilen der Öffentlichkeit ein Forum zu bieten, mit ihm und untereinander zu sprechen“, heißt es dagegen in der aktuell im Namen Trumps vom US-Justiziministerium http://justice.gov beim Supreme Court eingebrachten Petition, das Urteil der niederen Instanzen aufzuheben. „Regierungsvertreter können Meinungen nicht unterdrücken, nur weil sie mit der Botschaft nicht einverstanden sind“, betont hingegen Jameel Jaffer, Executive Director des Knight First Amendment Institute. Das Höchstgericht solle Trumps Petition daher abweisen.

Endspiel im Streit

Trumps Twitter-Blockaden gegen Krtiker hatten 2017 zur ursprünglichen Klage des Knight First Amendment Institute geführt, der 2018 stattgegeben wurde. Das ursprüngliche Urteil wurde im Juli 2019 von einem Berufungsgericht bestätigt. Der Gang vor den Supreme Court ist nun das Endspiel in diesem Streit. Dank Nachbesetzungen in der Trump-Ära sind dort konservative Richter in der Mehrheit, was Trumps Hoffnungen auf einen letztinstanzlichen Sieg nähren dürfte.

Je nachdem, wie schnell das Höchstgericht zu einer Entscheidung in dem Fall kommt, könnte diese zwar grundsätzliche, aber kaum große praktische Bedeutung haben. Denn sollte Trump die Wahl am 3. November 2020 verlieren und das auch akzeptieren, wäre er mit Mittag des 20. Januar 2021 (Washingtoner Zeit) kein Regierungsvertreter mehr – und dürfte als Privatperson auf seinem Twitter-Account wohl nach Herzenslust blockieren.

Artikelbild: Shutterstock / Von Anton Khodakovskiy
Quelle: pte

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