Präsident der Vereinigten Staaten will sich das Recht auf Blockieren von Kritik erstreiten!

Washington (pte013/21.08.2020/10:30) – Im Kampf um das Recht, unliebsame Kritiker auf Twitter zu blockieren, zieht US-Präsident Donald Trump jetzt vor das US-Höchstgericht, den Supreme Court. Denn im Juli 2019 hatte ein Berufungsgericht ein erstinstanzliches Urteil bestätigt, demzufolge er eben das nicht dürfe. Das Argument damals: Trump nutze Twitter als öffentliches Forum, Blocks verstoßen also gegen den ersten Verfassungszusatz. Das sieht der nunmehrige Beschwerdeführer freilich immer noch anders.

Nur keine Kritik

Trump mag keine Kritik, weswegen er auf Twitter bisweilen einfach den „Blockieren“-Button genutzt hatte. Das beschäftigt seit 2017 die Justiz und landet nun vor der Letztinstanz. Ein wesentlicher strittiger Punkt: Der ursprüngliche Klageführer Knight First Amendment Institute http://knightcolumbia.org wertet Trumps Aktivitäten auf Twitter als Kommunikation eines Regierungsvertreters in einem öffentlichen Forum, womit jegliche Zensur – insbesondere auch das Blockieren ihm unliebsamer User – einen Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung bedeute. Bisherige Instanzen haben sich dieser Interpretation angeschlossen.

[mk_ad]

„Der Präsident nutzt seinen Account, um zur Öffentlichkeit zu sprechen, nicht, um Teilen der Öffentlichkeit ein Forum zu bieten, mit ihm und untereinander zu sprechen“, heißt es dagegen in der aktuell im Namen Trumps vom US-Justiziministerium http://justice.gov beim Supreme Court eingebrachten Petition, das Urteil der niederen Instanzen aufzuheben. „Regierungsvertreter können Meinungen nicht unterdrücken, nur weil sie mit der Botschaft nicht einverstanden sind“, betont hingegen Jameel Jaffer, Executive Director des Knight First Amendment Institute. Das Höchstgericht solle Trumps Petition daher abweisen.

Endspiel im Streit

Trumps Twitter-Blockaden gegen Krtiker hatten 2017 zur ursprünglichen Klage des Knight First Amendment Institute geführt, der 2018 stattgegeben wurde. Das ursprüngliche Urteil wurde im Juli 2019 von einem Berufungsgericht bestätigt. Der Gang vor den Supreme Court ist nun das Endspiel in diesem Streit. Dank Nachbesetzungen in der Trump-Ära sind dort konservative Richter in der Mehrheit, was Trumps Hoffnungen auf einen letztinstanzlichen Sieg nähren dürfte.

Je nachdem, wie schnell das Höchstgericht zu einer Entscheidung in dem Fall kommt, könnte diese zwar grundsätzliche, aber kaum große praktische Bedeutung haben. Denn sollte Trump die Wahl am 3. November 2020 verlieren und das auch akzeptieren, wäre er mit Mittag des 20. Januar 2021 (Washingtoner Zeit) kein Regierungsvertreter mehr – und dürfte als Privatperson auf seinem Twitter-Account wohl nach Herzenslust blockieren.

Artikelbild: Shutterstock / Von Anton Khodakovskiy
Quelle: pte


Wenn dir dieser Beitrag gefallen hat und du die Bedeutung fundierter Informationen schätzt, werde Teil des exklusiven Mimikama Clubs! Unterstütze unsere Arbeit und hilf uns, Aufklärung zu fördern und Falschinformationen zu bekämpfen. Als Club-Mitglied erhältst du:

📬 Wöchentlichen Sonder-Newsletter: Erhalte exklusive Inhalte direkt in dein Postfach.
🎥 Exklusives Video* „Faktenchecker-Grundkurs“: Lerne von Andre Wolf, wie du Falschinformationen erkennst und bekämpfst.
📅 Frühzeitiger Zugriff auf tiefgehende Artikel und Faktenchecks: Sei immer einen Schritt voraus.
📄 Bonus-Artikel, nur für dich: Entdecke Inhalte, die du sonst nirgendwo findest.
📝 Teilnahme an Webinaren und Workshops: Sei live dabei oder sieh dir die Aufzeichnungen an.
✔️ Qualitativer Austausch: Diskutiere sicher in unserer Kommentarfunktion ohne Trolle und Bots.

Mach mit und werde Teil einer Community, die für Wahrheit und Klarheit steht. Gemeinsam können wir die Welt ein bisschen besser machen!

* In diesem besonderen Kurs vermittelt dir Andre Wolf, wie du Falschinformationen erkennst und effektiv bekämpfst. Nach Abschluss des Videos hast du die Möglichkeit, dich unserem Rechercheteam anzuschließen und aktiv an der Aufklärung mitzuwirken – eine Chance, die ausschließlich unseren Club-Mitgliedern vorbehalten ist!


Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)