Für die Zahlung per SEPA-Überweisung dürfen Unternehmen kein Zusatzentgelt von ihren Kunden verlangen.
So geht es aus einem Urteil des Landgerichts München hervor, das über eine Gebürh von 2,50 Euro pro Überweisung enntschied, welche Vodafone verlangte. Grundlage ist ein Gesetz, das erst seit Anfang 2018 Gebühren für SEPA-Überweisungen verbietet.
Das gilt auch für Verträge, die noch vor Inkrafttreten eines neuen Gesetzes im Januar 2018 abgeschlossen wurden. Das entschied das Landgericht München I nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Vodafone Kabel Deutschland GmbH.
Verbot gilt auch für Altverträge
Das Gericht schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass das Gebührenverbot für SEPA-Überweisungen für alle Zahlungsvorgänge ab dem 13.01.2018 gilt, auch wenn der Vertrag selbst noch vor dem Stichtag abgeschlossen wurde. Dies sei schließlich Zweck der EU-Richtlinie und erklärter Wille des deutschen Gesetzgebers. Ein effektiver Verbraucherschutz lasse sich nur sicherstellen, wenn das Gebührenverbot unterschiedslos für Alt- und Neuverträge angewendet werde, so das Gericht.
Das Urteil des LG München I vom 24.09.2019, Az. 33 O 6578/18 – nicht rechtskräftig
Pressemitteilung Verbraucherzentrale
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