Die Marketplace-Funktion auf Facebook bietet den Usern die Möglichkeit, Waren privat voneinander zu kaufen und verkaufen – ähnlich wie bei Ebay-Kleinanzeigen.
Nun prüft die EU-Kommission, ob Facebook die dort gesammelten Daten wettbewerbswidrig ausnutzt.
Verfälscht Facebook den Wettbewerb für Online-Kleinanzeigen?
Laut der EU-Kommission wolle man durch die förmliche kartellrechtliche Untersuchung herausfinden, ob das soziale Netzwerk seine Stellung für den Kleinanzeigendienst „Facebook Marketplace“ wettbewerbswidrig ausnutzt. Für Facebook sei es durch Werbung von Konkurrenzunternehmen auf der eigenen Seite möglich, in den Besitz wirtschaftlich wertvoller Daten zu gelangen und diese gegen Wettbewerber zu nutzen, so die Kommission.
So könnte Facebook etwa aus den Werbeaktivitäten seiner Wettbewerber genaue Informationen über Vorlieben der Nutzer ableiten. Diese Informationen könnten dann genutzt werden, um Facebook Marketplace zu optimieren. Dies sei das Ergebnis einer vorläufigen Untersuchung, die nicht ausschließen lasse, dass Facebook dadurch den Wettbewerb im Bereich der Online-Kleinanzeigendienste verfälsche.
Möglicher Verstoß gegen Vorschriften: „Kopplung“ von Kleinanzeigen und sozialem Netzwerk
Die EU-Kommission wolle nun prüfen, ob Facebook durch die enorme Menge an Daten, die von den fast drei Milliarden Usern gesammelt werden, einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil habe. Sollte dies der Fall sein, sei es die Aufgabe der Kommission dafür zu sorgen, dass Daten in der digitalen Wirtschaft nicht zur Wettbewerbsverzerrung genutzt werden, so die Kommissionsvizepräsidentin, Margrethe Vestager.
Ein weiterer Punkt, den es zu prüfen gelte, sei, ob die Einbettung des Marketplace an das soziale Netzwerk eine „Kopplung“ darstelle, die eine Behinderung oder einen Ausschluss konkurrierender Kleinanzeigendienste verursachen könnte. Das wiederum könnte ein Verstoß gegen Vorschriften zur Abwehr wettbewerbswidriger Vereinbarungen zwischen Unternehmen sein. Die EU-Kommission wolle in ihrem Verfahren mit der britischen Wettbewerbs- und Marktaufsichtbehörde CMA kooperieren, die ebenfalls eine Untersuchung wegen Facebooks Datennutzung eingeleitet hat.
Abschluss der Untersuchung nicht festgelegt
Für den Abschluss einer kartellrechtlichen Untersuchung gibt es keine verbindliche Frist. Ihre Dauer hängt etwa von der Komplexität des jeweiligen Falles, der Bereitschaft der betroffenen Unternehmen zur Zusammenarbeit mit der Kommission sowie der Ausübung der Rechte auf Verteidigung ab.
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Quellen: DiePresse.com, europa.eu
Bild von Thomas Ulrich auf Pixabay
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