Nein, es gibt keine Verhaltensanweisung für die Polizei in NRW

Autor: Tom Wannenmacher

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Das Internet vergisst nie.

Bereits im August 2017 haben wir über ein Schreiben berichtet, welches eine angebliche Verhaltensanweisung für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen in Sachen Ausländerkriminalität darstellen soll. Dieses Schreiben macht abermals die Runde in den sozialen Netzwerken. Es handelt sich um dieses Schreiben:
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Wir selbst haben am 16.8.2017 einen Artikel zu diesem Schreiben mit dem Titel: “Ein Fake: Der Brief des Innenministeriums ist eine Fälschung!” veröffentlicht.

Bei dem in den Sozialen Netzwerken kursierenden angeblichen Schreiben von Minister Herbert Reul handelt es sich um eine dreiste Fälschung.

Am 15.8.2017 hat das Innenministerium NRW folgenden Tweet veröffentlicht:


Der Post mit der Überschrift „Polizei soll Kriminaldelikte von Migranten verdecken“ enthält das Faksimile eines angeblichen Schreibens des Ministers an den „Polizeipräsidenten für Köln und Leverkusen“.

In diesem soll Minister Reul den Behördenleiter auf offiziellem Ministerbriefkopf anweisen, Straftaten von Flüchtlingen und Menschen mit Migrationshintergrund zu vertuschen. Außerdem ist eine angebliche „Vorschrift zur Verhaltensweise der Polizeibeamten des Landes Nordrhein-Westfalen in Sachen Ausländerkriminalität“ angehängt. Beide Dokumente sind frei erfunden und entbehren jeder Grundlage.

Innenminister Herbert Reul hat dazu folgende Aussage getätigt:

„Diese perfide Fälschung führt uns erneut vor Augen, wie dreist geistige Brandstifter Stimmung gegen Ausländer machen. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung knapp sechs Wochen vor der Bundestagswahl ist dabei vermutlich kein Zufall. Ich kann die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen nur bitten, auf derartige Propaganda nicht hereinzufallen und bei angeblichen Nachrichten in Sozialen Netzwerken kritisch zu sein.“

Der polizeiliche Staatsschutz hat damals strafrechtlichen Ermittlungen aufgenommen.

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