Verleumderische Warnung vor einem Sexualstraftäter
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In sozialen Medien kursiert derzeit eine privater Fahndungsmeldung, der allerdings nicht nur strafbar, sondern auch falsch ist!
Konkret geht es um dieses Foto des Aufrufs, welches wir verständlicherweise verpixelten:
„Da ist […..]
Arbeitet bei [….]SexualstraftäterPolizei kann auf Verdacht leider nichts machen daher sollten die Anwohner ein Auge offen halten.
Bitte warnen Sie Eltern und sprechen Sie mit Ihren Kinder darüber bevor wieder etwas schlimmeres passiertSo ein Fahrzeug fährt der pädophile Schänder. Er wurde in letzter Zeit vermehrt an Supermärkten meistens zur Mittagszeit und an Schulen, Kindergärten und Turnhallen im Raum […] gesehen. Der spricht Kinder an und möchte diese nach Hause fahren
Bitte sofort reagieren wenn man ihn sieht“
Erst gestern berichteten wir, dass private Fahndungsaufrufe strafbar sein können, in diesem Fall kommt aber anscheinend auch noch Verleumdung hinzu.
Die Polizei dementiert!
Auf Anfrage teilte uns die zuständige Polizeistation Konstanz folgendes mit:
„Hallo, dieser Sachverhalt ist uns bekannt. Gegen die genannte Person besteht kein Tatverdacht hinsichtlich der im Dokument getätigten Vorwürfe. Es handelt sich vielmehr um eine Verleumdung. Die polizeilichen Ermittlungen dazu dauern an.“
Nicht posten, nicht teilen!
Wir weisen an dieser Stelle nochmals darauf hin, dass man sich sowohl durch das Posten als auch das Teilen dieses und anderer privater Fahndungsmeldungen strafbar macht!
Durch das Posten und Teilen des Aufrufes, welcher Foto, Adresse und Autokennzeichen der Person enthält, können Nutzer mindestens zivilrechtlich wegen Verletzung der Privatsphäre belangt werden!
Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
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wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)
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