Die Aussage “Was im Internet landet, bleibt auch dort”, hat für dieses Video eine besondere Bedeutung. Das Prügelvideo aus Marl wird seit gut drei Jahren geteilt und als Clickbait missbraucht.

Auch heuer erreichte uns wieder eine Anfragen zu dem Marler Prügelvideo aus dem Jahre 2014:

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Screenshot Facebook

Bei diesem Video handelt es sich um KEINEN Fake.

Aber selbst im Jahre 2017 hält sich das Video gnadenlos im Internet und provoziert hetzerische Kommentare, obwohl der Täter längst verurteilt wurde.

Sat 1 berichtete 2014 über den Sachverhalt des Videos:

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Quelle: youtube – Sat 1 Bericht

Was passierte danach?

Der Fall ging 2014 vor Gericht und der Täter wurde laut ‘Radio Vest’ mit einem Schmerzensgeld von 200 Euro und dem Ableisten von 40 Sozialstunden verurteilt.

Im Jahr 2015 kam der Fall noch einmal vor Gericht, denn der Anwalt des Geschädigten verlangte eine Revision und forderte 1.500 Euro Schmerzensgeld.

Große Hoffnung auf eine höhere Zahlung gab es damals nicht.

Die Richterin ging lediglich von maximal 500 Euro aus.

Zusatzhinweis “Hetze” und “Privater Fahndungsaufruf”!

Aus unserer Sicht, ist das erneute Hochladen bei Facebook völliger Schwachsinn denn es wird wieder gehetzt was das Zeug hält. Die dadurch entstandene Hetze folgt daher nur sehr zweifelhaften Zielen.

Durch das immer wieder erneute Hochladen entsteht eine Hetze!

Was die Ersteller jedoch nicht bedenken ist, dass sie sich mit solchen Seiten, Gruppe, Statusbeiträge, Teilungen usw. STRAFBAR machen.
Das gilt auch für jene Nutzer die Kommentare abgeben, wie “Lasst und treffen und den Typen fangen” usw.

Allgemeine Information zu dem Thema HETZE!

JA, es ist definitiv sehr schlimm was hier passiert ist und auch wir haben uns unseren Teil gedacht, als wir uns die ersten Sekunden des Videos angesehen haben.

ABER PRIVATE PROFILE, SEITENBETREIBER und GRUPPEN begeben sich hier auf ein sehr dünnes Eis wenn sie zu so einer Hetze aufrufen!

Warum?

Es ist ein PRIVATER FAHNDUNGSAUFRUF UND DIESER KANN STRAFBAR SEIN.

Leider vergessen dies die meisten Nutzer und Ersteller wenn sie so etwas posten!

Facebook-Nutzer spielen gerne Ermittler. Viele veröffentlichen und teilen eigenständig Fahndungsaufrufe, ohne dass sie sich erkundigen, ob es sich um tatsächlich aktuelle Fälle handelt und ob sie ÜBERHAUPT rechtmäßig handeln! “Juristen warnen davor, denn private Fahndungsaufrufe bei Facebook können schnell Straftatbestände erfüllen oder nach sich ziehen. In diesem Bericht möchten wir einige Punkte herausheben sowie auf diverse Seiten verweisen, die dieses Thema eingehender behandeln

Das muss man zu Fahndungsaufrufen bei Facebook wissen:

  • Nur Strafverfolgungsbehörden dürfen nach Personen öffentlich fahnden.

In aller Deutlichkeit:  Private Fahndungsaufrufe können zu einer Strafbarkeit führen.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit entstehen zumindest zivilrechtliche Ansprüche.

  • Auch Straftäter, ganz zu schweigen von Tatverdächtigen oder Personen, gegen die nicht einmal ermittelt wird(!), haben Persönlichkeitsrechte. Darüber kann sich niemand per eigener Meinung hinwegsetzen.
  • Diese Persönlichkeitsrechte dürfen nur unter ganz bestimmten Umständen aufgeweicht werden. Voraussetzungen, die in den deutlich seltensten Fällen greifen.
  • Auch Kinder und Jugendliche haben Persönlichkeitsrechte, die nicht durch private Fahndungen verletzt werden dürfen (Bilder angeblich gesuchter Kinder, kranke Kinder, etc.).
  • Wer Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt, muss mit teuren Abmahnungen, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen rechnen und erfüllt u.U. Straftatbestände.

Quellen: Radio Vest 1, 2, 3

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