Am 25. Mai tritt Eu-weit die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft – was bedeutet dies für WhatsApp Nutzer?

Wie derStandard berichtet, dürfte WhatsApp das Mindestalter bald auf 16 Jahre erhöhen.

So hat WABetaInfo fallen lassen, dass man den Messenger-Dienst in Zukunft potentiell erst ab einem Alter von 16 Jahren nutzen darf.

Dies könnte im Zusammenhang mit der neuen Datenschutzgrundverordnung stehen. Die DSGVO wird am 25. Mai Eu-weit in Kraft treten und sieht vor, dass personenbezogene Daten erst verarbeitet dürfen, wenn die Person 16 Jahre oder älter ist. Mitgliedsstaaten haben allerdings die Möglichkeit, das Alter hinauf- oder herabzusetzen. Jedoch ist unter 13 Jahren eine erlaubte Nutzung nicht möglich.

Beratungsstelle “Rat auf Draht” bestätigt, dass rechtlich gesehen ab dem 25. Mai alle unter 16 Jahre dazu verpflichtet seien, WhatsApp nicht mehr zu nutzen. Es sei jedoch nicht damit zu rechnen, dass plötzlich alle 13- bis 15-Jährigen die Finger von dem Messenger-Dienst lassen werden. Auch gibt es heute schon weitaus mehr unter-13-Jährige Nutzer, als man denken könnte.

„Würde man die Alterskontrolle Ernst meinen, müsste man eine Ausweiskopie der User verlangen.“

WhatsApp fragt aktuell bei der Anmeldung jedoch keine Geburtsdaten ab.

Laut dem „Jugend-Internet-Monitor 2018“, bei dem die Initiative Saferinternet.at 400 Personen befragen ließ, verwenden 85 Prozent der Elf- bis 17-Jährigen in Österreich den Messenger.

Ohnehin seien Altersbeschränkungen kaum wirksam, solange sie auf unkontrollierten Angaben der Nutzer beruhen, so “Rat auf Draht”. Man solle im Gegenzug auf Aufklärungskampagnen zu Nutzung und möglichen Gefahren sozialer Medien setzen.


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