67.000 Euro Schaden durch nur vier Betrugsstraftaten

Ältere Bürgerinnen und Bürger werden immer häufiger Opfer von Betrugshandlungen am Telefon.

Autor: Tom Wannenmacher

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Das Vorgehen der Täter ist dabei außerordentlich facettenreich und reicht von Einforderungen von Gebühren für die angebliche Teilnahme an Gewinnspielen, über Schockanrufe, Enkeltrick, falsche Polizisten bis hin zu falschen Gewinnversprechen.

8.400 Euro durch die Weitergabe von Codes von Google Play Karten verloren

So wurde seit Monaten einem Ehepaar aus Anklam die Auszahlung eines hohen Gewinns versprochen. Doch die versprochene Gewinnsumme in Höhe von 83.000 Euro wird es nie geben, denn Betrüger waren am Werk. Letztlich hat das Paar rund 8.400 Euro durch die Weitergabe von Codes von Google Play Karten verloren. Weil sie über keine weiteren finanziellen Mittel für den Kauf weiterer Google Play Karten verfügten, fragen sie ihren Sohn nach Geld. Der erkannte sofort den Betrug und erstattete am Dienstag, dem 04.04.2023 Strafanzeige.

4.100 Euro Schaden durch Betrug via WhatsApp

Auch in Neubrandenburg ergaunerten Betrüger ca.. Hier erhielt eine 65-Jährige Frau bereits im März eine WhatsApp, in welcher sinngemäß stand: „Ich habe einen Wasserschaden mit meinem Handy und benutzte jetzt mein altes Handy. Hast du kurz einen Moment und kannst du mir helfen?“ Die Frau dachte, dass die Nachricht von ihrer Tochter stammt, welche in Mittelamerika lebt. Auf Nachfrage, was sie tun könne, wurde sie gebeten, Geld zu überweisen – die App funktioniere schließlich nicht mehr. Dies tat die Geschädigte und überwies mehrere tausend Euro. Der Betrug fiel am Dienstag auf, als sie mit ihrer Tochter telefonierte.

55.000 Euro durch dubiose Festgeldanlage

Das Betrüger facettenreich agieren, zeigt auch dieser Fall vom Darß/Fischland. Hier erhielt eine 70-jährige Frau im November 2022 von einem Mitarbeiter der van Tilburg Consultancy einen Anruf und ein lukratives Angebot über eine Festgeldanlage. Sie überwies 30.000 Euro. Die Zinsen sollten quartalsweise ausgezahlt werden, weshalb sie den Betrug erst jetzt, mit Ausbleiben der Zinszahlungen, auffiel. Doch damit nicht genug – im Januar erhielt die Frau ein weiteres lukratives Angebot. Diese Mal jedoch von der Pormouve AG. Sie überwies 25.000 Euro, doch auch hier blieben die versprochenen Zinszahlungen aus. Sie erstattete ebenfalls am 04.04.2023 Strafanzeige.

So schützen Sie sich vor Betrug:

Gewinnversprechungen:

  • Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
  • Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900…, 0180…,
    0137…).
  • Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
  • Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen,
    Kreditkartennummern oder Ähnliches.
  • Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren Sie sich seine Antworten.
  • Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
  • Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen
    sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de).
  • Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge und Ihre Telefonrechnung.
  • Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder Sparkasse rückgängig machen.
  • Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich zudem unverzüglich an
    Ihren Bankberater.
  • Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die
    Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags einzuziehen.
  • Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen und dann
    nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung begleichen.
  • Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im
    Zweifel Anzeige bei der Polizei.

Messenger Betrug:

  • Wenn Sie von Personen, die Sie kennen, über eine unbekannte Nummer kontaktiert werden, speichern Sie die Nummer nicht
    automatisch ab.
  • Überprüfen Sie Ihren Kontakt: Fragen Sie bei der Ihnen bekannten Person unter der alten Nummer nach, ob die Nachricht wirklich
    von ihr kommt.
  • Wenn Sie per WhatsApp oder andere Messenger um Geldüberweisungen gebeten werden, seien Sie immer misstrauisch. Nachfragen schützt vor Betrug.
  • Achten Sie auf die Sicherheitseinstellungen Ihres verwendeten Nachrichtendienstes.

Kredit- und Anlagebetrug

  • Nehmen Sie sich Zeit. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und zum Vertragsabschluss drängen.
  • Lesen Sie die AGB des Anbieters genau durch und fragen Sie bei Unklarheiten gezielt nach.
  • Fragen Sie nach der Absicherung Ihrer Investition. Bestimmte Produkte (z.B. Inhaberschuldverschreibungen) sind beispielsweise
    nicht über einen sogenannten Einlagensicherungsfonds abgesichert – das heißt, bei einer Insolvenz des ausgebenden
    Unternehmens sind diese Gelder verloren.
  • Holen Sie Vergleichsangebote anderer Anbieter ein.
  • Nutzen Sie den Service von Verbraucherzentralen und spezialisierten Anwälten (z.B. Fachanwälte für Kapitalmarktrecht) und lassen Sie die Ihnen vorliegenden Angebote prüfen.
  • Lassen Sie sich nicht von hohen Gewinnversprechen blenden. Der Aussicht auf einen hohen Gewinn (Rendite) steht immer ein hohes Risiko, bis hin zum Totalverlust, gegenüber.
  • Produkt-Zertifizierungen (z.B. TÜV- oder andere „Siegel“) sind vor allem Werbemittel und bieten keine Gewähr für die Seriosität
    des Anbieters noch für risikolose Kapitalanlagen.
  • Achten Sie auf den Firmensitz. Unseriöse Anbieter von Anlageprodukten wählen ihren Geschäftssitz gerne im Ausland, vor
    allem in den bekannten Steueroasen in Übersee.
  • Achten Sie auf die Gesellschaftsform. Beispielsweise unterliegt eine als „Limited“ (Ltd.) geführte Gesellschaft mangels
    Stammkapital keinerlei Haftungsverpflichtung.

Quelle: Polizeipräsidium Neubrandenburg


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