Rufmord! Was kann man tun?


Autor: Tom Wannenmacher
Datum: 20. September 2019

Rufmord

Was ist Rufmord und was können Sie dagegen unternehmen?

Rufmord: Die rechtliche Situation ist dabei oft sehr eindeutig. Für die Geschädigten ist es jedoch oft nicht sehr einfach, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Was also kann man gegen Rufmord unternehmen? Die Antwort für euch dazu im Video, von Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Karsten Gulden.

Weitere Informationen und Handlungsempfehlung im Falle eines Rufmords findet man bei „gulden röttger Rechtsanwälte“ vor!

Passend zum Thema: Private Fahndungsaufrufe auf Facebook sind strafbar!

Oftmals sieht man im TV oder auf Seiten der Polizei Fahndungsaufrufe. Das bedeutet aber nicht, dass jeder dies darf! Als „Privatermittler“ schlittert man auf sehr dünnem Eis. Viele Nutzer, die privat dazu auffordern, eine bestimmte Person zu finden, sowie die Nutzer, die diese Aufrufe dann teilen, wissen oftmals nicht, dass sie sich mit solchen Aufrufen durchaus strafbar machen können! Private Fahndungsaufrufe auf Facebook können schnell Straftatbestände erfüllen oder nach sich ziehen! Doch was macht denn einen privaten Fahndungsaufruf strafbar? Was darf man, was darf man nicht? Dazu haben wir hier eine kleine Liste!

Das müsst ihr über private Fahndungsaufrufe wissen:

  • Nur Strafverfolgungsbehörden dürfen nach Personen öffentlich fahnden.
  • Auch Straftäter, ganz zu schweigen von Tatverdächtigen oder Personen, gegen die nicht einmal ermittelt wird(!), haben Persönlichkeitsrechte. Darüber kann sich niemand per eigener Meinung hinwegsetzen.
  • Diese Persönlichkeitsrechte dürfen nur unter ganz bestimmten Umständen aufgeweicht werden. Voraussetzungen, die in den deutlich seltensten Fällen greifen.
  • Auch Kinder und Jugendliche haben Persönlichkeitsrechte, die nicht durch private Fahndungen verletzt werden dürfen (Bilder angeblich gesuchter Kinder, kranke Kinder, etc.).
  • Wer Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt, muss mit teuren Abmahnungen, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen rechnen und erfüllt u.U. Straftatbestände.
  • Oftmals suchen Eltern privat nach ihren verschwundenen Kindern, auch wenn dies Aufgabe der Polizei ist und die Fahndung sogar behindern kann, wenn die Polizei zuerst im privaten Umfeld nachforscht und dadurch ein möglicher Täter gewarnt wird. Zudem sollten diese Eltern dann auch im Kopf behalten, den Beitrag später wieder zu löschen. Außerdem besteht die Gefahr, dass der Beitrag einfach kopiert wird, die private Fahndung also noch Jahre später im Netz herumschwirrt!

In aller Deutlichkeit:  Private Fahndungsaufrufe können zu einer Strafbarkeit führen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit entstehen zumindest zivilrechtliche Ansprüche.

Artikelbild: Shutterstock / Von Adam Gregor
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