Marktwächter decken dreiste Masche von „baby-endlich-schlafen. de“ und „endlich-windelfrei. de“ auf. Vorsicht Abofalle!

Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt vor zwei unseriösen Webseiten, die günstige elektronische Ratgeber für Eltern anpreisen. Der Kauf von E-Books auf baby-endlich-schlafen. de und endlich-windelfrei. de führt in eine Abofalle. Das zeigen Verbraucherbeschwerden aus dem Frühwarnnetzwerk der Verbraucherzentralen.

Der Anbieter TrainingDigital360 Ltd bewirbt seine beiden Webseiten derzeit massiv über Social-Media-Kanäle wie Facebook, Instagram und Co. und spricht gezielt Eltern an, die nach Rat suchen. Die dort erhältlichen E-Book-Ratgeber enthalten angeblich Tipps, wie das eigene Kind nachts durchschläft oder windelfrei wird. Auf den Webseiten werden die E-Books für begrenzte Zeit zu einem vermeintlich sehr günstigen und deutlich reduzierten Preis von einem Euro angeboten.

Dreist: Anbieter verstecken Abo-Informationen

Verbraucher beschweren sich darüber, dass sie nach dem Kauf der rabattierten E-Books plötzlich monatliche Kreditkartenabbuchungen über 37 Euro haben – ohne zu wissen, dass sie ein Abo abgeschlossen haben. Auf den Webseiten finden sich zwar Hinweise auf eine automatische Verlängerung des „Trainingsprogramms“, jedoch in grauem Text vor grauen Hintergrund in der Fußzeile der Webseite, ohne räumlichen oder erkennbarem inhaltlichen Zusammenhang mit der Bestellmaske. Andere Hinweise auf ein Abonnement finden sich nicht auf den Webseiten der vermeintlichen Ratgeber .

„Das Angebot ist bewusst so gestaltet, dass Verbraucher während des Kaufvorgangs nicht ohne weiteres bemerken, dass hier ein Abo mit monatlichen Kosten abgeschlossen werden soll“, warnt Manfred Schwarzenberg, Teamleiter Marktwächter Digitale Welt bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Webseiten-Betreiber sind verpflichtet, vertragliche Angaben wie Kosten und Laufzeit transparent und gut lesbar zu platzieren.“ Verstecken Anbieter wichtige Informationen über einen Abo-Vertrag, besteht keine Zahlungsverpflichtung. Grundsätzlich haben Verbraucher die Möglichkeit, unrechtmäßige Abbuchungen von ihrem Kreditinstitut zurückbuchen zu lassen.

Ratgeber: Günstige Angebote dienen oftmals als Lockmittel

Die Käufer der Ratgeber beschweren sich online darüber, dass ihnen eine gesetzlich vorgeschriebene Vertragsbestätigung mit allen relevanten Angaben zum Vertragsinhalt per E-Mail vorenthalten werde. Auf Anfragen reagiere der Anbieter entweder gar nicht oder drohe den Verbrauchern, einen Anwalt einzuschalten.

Nach Auffassung der Verbraucherschützer handelt es sich hierbei um eine Abzockmasche: „Alles deutet darauf hin, dass es sich hier um einen unseriösen Anbieter handelt, der Verbraucher mit günstigen Ratgeber-E-Books in eine Abofalle lockt“, so Schwarzenberg. „Verbraucher sollten daher bei vermeintlichen Schnäppchen generell misstrauisch sein. Oft dienen solche Angebote nur als Lockmittel, um an Kreditkartendaten zu gelangen und weitere Abbuchungen tätigen zu können.“

Laut Impressum sitzt der Anbieter der Ratgeber in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Auf den Webseiten ist jedoch die Rede davon, dass eine Kindertagesstätten-Leiterin und Mutter zweier Kinder namens Susanne W. aus Nordrhein-Westfalen die E-Books konzipiert hat und vertreibt. Betroffene von ungewollten Abonnements können sich bei einer Verbraucherzentrale in ihrem Bundesland individuell beraten lassen. Hier finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe: www.verbraucherzentrale.de/beratung.

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Artikelbild von Motortion Films / Shutterstock.com

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