In den letzten Tagen gibt es immer mehr Initiativen und Anleitungen, wie man sich Masken selbst herstellen kann.

Doch viele Menschen, die mit ihren Anleitungen helfen wollen, sind mittlerweile verunsichert, da sie auf Social Media davon gehört haben, teuer abgemahnt werden zu können, wenn sie ihre Masken falsch beschreiben. Wir haben beispielsweise diese Anfrage bekommen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute las ich auf Facebook folgenden Post: Bitte an die tollen Menschen die gerade Masken nähen und verschenken und verkaufen! Achtet genau auf Folgendes, sonst kann das böse enden, trotz guter Idee! Das Wort Schutz muss raus! Nicht Schutzmaske / Mundschutz usw. beschreiben.

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Dies wäre medizinisch und somit für Abmahnung und Bußgelder ein Fressen. Bietet also: Masken an oder Mundtuch / Atemtuch oder Ähnliches. PS. Masken dienen NUR dem infizierten (egal welcher Virus oder Bakterien), dass dieser andere ein bisschen schützen kann. Für nicht infizierte Personen ist die Maske wertlos, oder als modisches Accessoire anzusehen.

Jetzt sind einige von uns Näherinnen / Spenderinnen irritiert. Machen wir uns wirklich angreifbar durch unsere Hilfe? Warum wird in Anleitungen (zu der Stadt Essen) das Wort SCHUTZ trotzdem verwendet? Ich hoffe sie können etwas Licht ins Dunkle bringen.

Masken: Auf den Namen achten!

Tatsächlich gibt es den Ratschlag des Würzburger Anwalts Chan-Jo Jun, dass man bei der Namenswahl gewisse Dinge beachten sollte. Jun beschreibt das so:

Designt, näht oder klebt! Ob aus Kaffeefiltern, Stoff oder Zellulose. Ihr habt keine Rechtsprobleme, solange ihr es nicht als AtemSCHUTZmaske vertreibt. Mundbedeckung, Gesichtsmaske, Mund-Shirt, Nasenstoff – all das geht in Ordnung.

Wenn ihr in der Artikelbeschreibung Covid19 erwähnt, wäre ein Hinweis geboten, dass die Maske keinen wirksamen Schutz des Trägers darstellt.

Die Frage, warum auf der Webseite der Stadt Essen der Begriff „Schutz“ verwendet wird, können wir an dieser Stelle nicht beantworten. Aber alle anderen da draußen können wir beruhigen: Nennt die Dinger einfach so, wie Jun es beschrieben hat. Dann ist alles in Ordnung.

Jun schreibt zum Thema Masken jedoch noch etwas Wichtiges: Sollte jemand tatsächlich rechtliche Probleme wegen einer falschen Namenswahl bekommen, kann man sich bei ihm melden.

Bisher noch keine Abmahnungen wegen Masken!

Die Rechtsanwälte Rieck & Partner weisen zudem darauf hin, dass ihnen noch keine Abmahnungen aufgrund dieses Themas bekannt sind. Dabei analysieren sie den Inahlt von Jun, den wir ebenfalls veröffentlicht haben. In einem Fazit weist der Artikel jedoch darauf hin:

Bis heute ist keine einzige Mundschutz-Abmahnung bekannt geworden. Dabei muss es natürlich nicht bleiben. Ob eine so abmahnende Kanzlei aber langfristig mit der Außenwirkung solchen Tuns glücklich würde, darf bezweifelt werden.

Wenn Sie Masken basteln wollen: Vermeiden Sie das Versprechen von Infektionsschutzwirkung! Und wenn Sie Produkte zum Kauf anbieten und Abmahnungen vermeiden wollen, sollten Sie ohnehin einige Vorkehrungen treffen. Hilfe dabei erhalten Sie bei den Handelskammern, Existenzgründungsberatungen, Rechtsanwaltskanzleien und Behörden.

Hinweis!

Wir weisen an dieser Stelle auch auf unsere Kategorie: CORONAVIRUS 2019 SARS-CoV-2 (hier) hin, in der wir alle relevanten Faktenchecks zum Thema Coronavirus auflisten.

Artikelbild „Maske“ von NatalyaBond / Shutterstock.com

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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)