Gesucht: italienische Pizzeria. Gefunden: Pizzeria mit top Bewertungen! Vorsicht! Auch bei Online-Bewertungen gibt es Betrug.

So kaufen Unternehmen Fake-Bewertungen, die die Unternehmen besser dastehen lassen sollen als sie sind. Gleichzeitig müssen auch Sie bei Bewertungen darauf achten, was Sie schreiben. Ansonsten könnte eine Klage drohen. Arbeiterkammer (AK) und Internet Ombudsmann haben rechtliche Fragen bei Bewertungsplattformen unter die Lupe genommen.

Bewertungsplattformen sind oft hilfreich, aber auch hier gibt es immer wieder Fakes! / Quelle: Watchlist Internet
Bewertungsplattformen sind oft hilfreich, aber auch hier gibt es immer wieder Fakes! / Quelle: Watchlist Internet

Vorsicht, Bewertungen sind oft gefälscht

Die AK Studie zeigt: Vorsicht, Bewertungen sind oft gefälscht. Laut Schätzungen ist jede dritte Bewertung im Internet Fake. Der Kauf von gefälschten Bewertungen ist zwar rechtswidrig, aber der Kauf von Bewertungen ist meist schwer nachzuweisen. Die verantwortlichen Agenturen haben ihren Sitz oft außerhalb der EU. Mehr Transparenz verspricht eine EU-Regelung ab Ende Mai 2022. Plattformen müssen dann informieren, ob und mit welchen Prüfmechanismen sie kontrollieren, dass Bewertungen von echten KäuferInnen sind.

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Wichtig ist außerdem, dass gesponserte Produkte oder Dienstleistungen von der Bewertungsplattform als solche gekennzeichnet werden müssen. Das bedeutet: Zahlt ein Unternehmen dafür, dass es auf einer Bewertungsplattform besonders sichtbar dargestellt wird oder damit ein Produkt weit vorne angezeigt wird, müssen die KonsumentInnen das auch erkennen können.

Wann und warum dürfen Bewertungen gelöscht werden?

BetreiberInnen einer Plattform müssen eine negative Bewertung auf Wunsch eines Unternehmens nicht ohne Weiteres sofort löschen, sondern nur dann, wenn die Bewertung einen leicht erkennbaren rechtswidrigen (etwa beleidigenden oder tatsachenwidrigen) Inhalt hat. NutzerInnen schließen mit dem PlattformbetreiberInnen bei der Registrierung einen Nutzungsvertrag ab. Gestützt auf dieses „virtuelle Hausrecht“ können PlattformbetreiberInnen auch von sich aus Bewertungen löschen, wenn sie gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen.

Auch Einzelpersonen wie LehrerInnen, AutofahrerInnen oder MieterInnen sind Onlinebewertungen ausgesetzt. Dabei können aber Persönlichkeitsrechte der bewerteten Person verletzt werden. Gleichzeitig gibt es das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie das Interesse der Allgemeinheit auf Information, das gewahrt werden muss. Ob sich eine Person bewerten lassen muss, muss im Einzelfall geprüft werden.

Vorsicht vor Klagsdrohungen!

KonsumentInnen berichten immer wieder von negativen Erfahrungen mit Bewertungsplattformen:

„Ich habe auf Google bewertet, der Inhaber hat mir darauf mit dem Anwalt gedroht.“

Und tatsächlich liegen der AK auch Fälle vor, in denen VerfasserInnen einer Rezension Post vom Anwalt erhalten. Darin heißt es etwa:

„Ich fordere Sie auf, diesen Eintrag, welcher auch den Tatbestand der Kreditschädigung erfüllt, binnen 14 Tagen löschen zu lassen und mir die Löschung nachzuweisen.

Ebenso sind die durch Ihr Verhalten notwendig gewordene Kosten meines Einschreitens von 240 Euro innerhalb gleicher Zeit auf eines meiner unten angeführten Konten zur Anweisung zu bringen.“

Das sollten Sie bei Bewertungsplattformen beachten

  • Fake oder Nicht-Fake? Schauen Sie bei Bewertungen genau hin und seien Sie kritisch. Lange, ausführliche Bewertungen, eine blumige Sprache oder viele positive Bewertungen bei einem neuen Produkt können Hinweise auf gefälschte Bewertungen sein.
  • Wow, sehr attraktiv: Lassen Sie sich durch hervorgehobene Texte für „Premium-Mitglieder“ oder „empfohlene Produkte“ nicht in die Irre führen. Bezahlte Inhalte, die prominent angezeigt werden, müssten als Werbung gekennzeichnet sein.
  • Sachlich bleiben: Bleiben Sie bei Bewertungen ehrlich, und schreiben Sie nicht aus der ersten Emotion heraus. Gerade bei Personen (zum Beispiel bei Ärztinnen und Ärzten) ist Vorsicht geboten.
  • Seien Sie ehrlich: Keinesfalls sollten Sie etwas dazu erfinden oder anders darstellen als es tatsächlich war. Verbreiten Sie keine Unwahrheiten und beleidigen Sie keine Unternehmen oder Einzelpersonen.
  • Kühler Kopf bei Abmahnung: Erhalten Sie eine teure Abmahnung durch eine Rechtsanwaltskanzlei, behalten Sie einen klaren Kopf. Sachliche Kritik ist erlaubt. Stellt sich aber Ihre Bewertung als rechtswidrig heraus, löschen Sie sie und geben eventuell eine Unterlassungserklärung ab, um eine Klage abzuwenden. AK und Internet Ombudsmann helfen gerne!
  • Urteil über Sie: Sie sind selbst bewertet worden? Prüfen Sie, ob Ihre Daten vom Betreiber der Bewertungsplattform rechtmäßig verarbeitet werden. Möglicherweise können Sie einer Verarbeitung der eigenen Daten widersprechen.

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Quelle: Watchlist Internet

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