Ein Onlineartikel vom 8. Oktober suggeriert, dass der Teil-Lockdown vom Obersten Gericht in Madrid für das gesamte Land aufgehoben wurde. Doch das stimmt so nicht.

Die deutschsprachige Nachrichtenseite nachrichten.es veröffentlichte am 8. Oktober einen Artikel mit dem Titel: „Oberster Gerichtshof von Madrid hebt Lockdown wegen Einschränkung der Grundrechte auf.“ Dies suggeriert eine Aufhebung der Maßnahmen für das gesamte Land, doch das stimmt so nicht. Tatsächlich gilt die Aufhebung des Lockdowns, wie die Tagesschau bereits berichtete, nur für die Stadt Madrid und neun weitere Orte in umliegenden Regionen.

Auch ist es irreführend vom Obersten Gerichtshof in Madrid zu sprechen, wenn es sich genauer um ein Urteil des Oberlandesgericht der Region Madrid dreht. Laut Tagesschau begründete das Gericht seinen Beschluss folgendermaßen: „Die Anordnung des Gesundheitsministeriums beschränke in unrechtmäßiger Form Grundrechte und -freiheiten.“

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Die Regionalregierung in Madrid wendete sich gegen die Zentralregierung

In der Woche vor dem 8. Oktober ordnete die Zentralregierung einen Teil-Lockdown an. Bewohner*Innen der Stadt Madrid sollten demnach ihre Häuser nur noch mit einem triftigen Grund für zwei Wochen verlassen dürfen. Damit waren die Auflagen weniger streng als beim ersten Lockdown, als die Menschen ihre Wohnungen praktisch überhaupt nicht verlassen durften.

Doch die Regionalregierung hielt die neuen Maßnahmen dennoch für unverhältnismäßig und klagte. Laut der Tagesschau hatte unter anderem Regionalpräsidentin Isabel Diaz Ayuso Sorge vor weiteren negativen wirtschaftlichen Konsequenzen für Madrid. Auch empfand sie die Anordnungen des sozialistischen Ministerpräsident Pedro Sánchez als „politischen Krieg“ gegen ihre konservative Regierung. Auch seien die Neuinfektionen bereits vor der Zwangsabriegelung zurückgegangen. Und tatsächlich gingen die Fälle pro 100.000 Einwohner binnen 14 Tagen von mehr als 800 auf damals 591 zurück.

Dennoch forderte Ayuso die Bewohner*Innen zur Vorsicht auf: „Wir bitten die Menschen erneut, Madrid nicht zu verlassen und alle Gesundheitsrichtlinien zu beachten.“

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