Vermehrt Fälle von Dreiecksbetrug über Online-Flohmärkte


Autor: Kathrin Helmreich
Datum: 22. Januar 2021

Vorsicht vor Dreiecksbetrug - Artikelbild: Shutterstock / Von Olena Yakobchuk
Vorsicht vor Dreiecksbetrug - Artikelbild: Shutterstock / Von Olena Yakobchuk

Derzeit kommt es in Warendorf und im gesamten Kreisgebiet vermehrt zu Fällen von Dreiecksbetrug in Zusammenhang mit Online-Flohmärkten.

Die Polizei Warendorf warnt vor einer fiesen Betrugsmasche. Dabei werden Verkäufer von Gegenständen, die sie in Online-Flohmärkten zum Kauf anbieten, so betrogen, dass sie am Ende ohne die verkaufte Ware und ohne Geld dastehen.

Wie funktioniert die Masche?

Der im Online-Flohmarkt durch den Verkäufer angebotene Artikel wird vom Betrüger (angeblicher Käufer) augenscheinlich mittels Verkaufsverhandlungen über den Kleinanzeigenchat gekauft und vor Ort beim Verkäufer abgeholt.

Zuvor vereinbaren die Parteien, dass der Kaufpreis mittels PayPal oder Überweisung bezahlt wird. Das Geld geht beim Verkäufer ein und dieser gibt den verkauften Gegenstand heraus.

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Später wird das Geld durch PayPal oder durch die Bank wieder zurückgebucht, weil der Geldbetrag nicht vom Käufer, sondern von anderen Geschädigten überwiesen wurde. Diese Geschädigten haben einen, vom angeblichen Verkäufer mit identischen Preis, angebotenen Artikel erworben und das Geld hierfür auf das Konto des ersten Geschädigten (Verkäufer) überwiesen. Dieses Konto wurde ihnen als Zielkonto vom Täter genannt. Da die Ware jedoch nicht ankommt, wird die Zahlung von den anderen Geschädigten zurück genommen.

So gelangt der Täter in den Besitz der Ware (meist hochwertige Mobiltelefone, Laptops, Kameras, Drohnen etc.), der echte Verkäufer geht leer aus. Man spricht hierbei von einem Dreiecksbetrug.

Beispiel (Namen exemplarisch):

  • Gaby verkauft einen Laptop über das Internet an einen Betrüger.
  • Gaby bekommt das Geld überwiesen von Klaus. Sie gibt den Laptop ab (persönlich oder per Post) an den Betrügern (den sie für Klaus hält).
  • Der Betrüger verkauft zum Schein ebenfalls einen Laptop zum gleichen Preis wie Gaby.
  • Klaus kauft diesen Fake-Laptop vom Betrüger und bekommt von diesem die Kontodaten von Gaby.
  • Klaus überweist das Geld an Gaby aber bekommt den Laptop nicht. Daraufhin holt er das Geld zurück.

Fazit:

Der Betrüger hat den Laptop von Gaby. Klaus hat sein Geld zurück aber keinen Laptop. Gaby hat weder Laptop noch Geld.

Hinweis: Online-Flohmärkte sind keine Online-Shops bei denen man leichtfertig bestellen und/oder etwas bezahlen sollte. Bei persönlichen Übergaben sollte man bei dem Verkauf auf Bargeld bestehen.

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Quelle: Polizei Warendorf
Artikelbild: Shutterstock / Von Olena Yakobchuk
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