Cybergrooming: Kita-Betreuer gesteht 51 Fälle des Kindesmissbrauchs über WhatsApp


Autor: Annika Hommer
Datum: 26. Februar 2021

Artikelbild: Shutterstock / Von tovovan
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Angeklagter nutzte Online-Spiel zur Kontaktaufnahme

Am Hanauer Landgericht wurde der Fall eines 26-Jährigen verhandelt, der 2019 über mehrere Monate Kontakt zu Jungen im Alter von zehn bis 13 Jahren aufnahm. Diese soll er unter Druck gesetzt haben, damit sie ihm Nacktfotos und Videos von sexuellen Handlungen schicken. Der Angeklagte B. sei noch im Begriff gewesen, in Frankfurt seine Ausbildung zum Kita-Betreuer zu absolvieren, als er im Oktober 2019 festgenommen wurde.

Angeklagter nutzte Online-Spiel zur Kontaktaufnahme

B. wird beschuldigt, das Online-Spiel „Fortnite“ genutzt zu haben, um erste Kontakte zu den Jungen aufzubauen. Im Anschluss habe er die Gespräche zu WhatsApp verlagert, wo er von ihnen verlangte, ihm kinderpornografische Darstellungen von sich zukommen zu lassen. Dafür bot er ihnen im Austausch an, ihnen „Fortnite“-Transaktionscodes zukommen zu lassen. Erschwerend komme hinzu, dass er sie zusätzlich unter Druck gesetzt habe. Diese Masche nennt man „Cybergrooming“ und meint das Anbahnen an Minderjährige im Internet, häufig über bei Kindern beliebte Spiele oder Chats.

Über 50 Missbrauchsfälle

Laut der Anklageschrift der Staatsanwältin Juliane Thierbach habe es 50 Fälle gegeben, in denen die Kinder der Aufforderung des B. gefolgt seien und ihm „Nacktfotos sowie Videos mit sexuellen Handlungen geschickt“ haben. Dies wird strafrechtlich als sexueller Missbrauch eingestuft und mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 5 Jahren geahndet. Hinzu komme ein weiterer schwerwiegender Fall, bei dem er zwei Jungen zu gegenseitigem Sex animiert haben soll – hierfür sieht das StGB bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe vor.

Reales Treffen konnte verhindert werden

Der letzte Punkt der umfassenden Anklageschrift besagte, dass B. zusätzlich zu all den Missbräuchen im virtuellen Raum ein reales Treffen mit einem Jungen beabsichtigt habe, bei dem er plante sexuelle Handlungen vorzunehmen. Dieses Treffen konnte glücklicherweise verhindert werden, da eines der Opfer den Mut hatte, seinen Eltern mitzuteilen, was ihm widerfahren ist. Diese informierten im September 2019 die Ermittlungsbehörden. Nach der Identifikation des B. als mutmaßlichem Täter und der Überwachung seiner Telefone konnten die Ermittler Hinweise zum geplanten Treffen ausmachen und B. mithilfe einer Zivilstreife der Kriminalpolizei Hanau festnehmen. Eine Anschließende Wohnungsdurchsuchung offenbarte mehrere Hundert Fotos und Videos mit kinderpornografischen Darstellungen, die durch die Behörden sichergestellt wurden.

Geständnis bewahrt Opfer wohl vor Aussage

B. legte ein umfassendes Geständnis ab, was seinen Opfern wohl eine psychisch belastende Aussage vor Gericht ersparen wird. Er habe jedoch im Rahmen seiner Aussage darauf bestanden, weder pädophil noch homosexuell zu sein. Bei Versuchen der Rechtfertigung seiner Taten gab er an, unter der Trennung seiner Freundin und einem Suizid in seinem Freundeskreis gelitten zu haben. Dadurch sei er in ein „tiefes Loch“ gefallen, habe viel Alkohol getrunken und ihm habe „der Sex gefehlt“. Er habe keinen realen Kontakt zu den Jungen gesucht, und sei zunächst nur durch Zufall auf kinderpornografische Inhalte gestoßen. Es habe ihn gereizt, etwas Verbotenes zu tun, aber er schäme sich für seine Taten. Die Richterin ließ verlauten, dass sie Schwierigkeiten habe, ihm zu glauben.

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Quelle:
Hanau: Buben mit Internetgutscheinen gelockt: Kita-Betreuer gesteht 51 Fälle des Kindesmissbrauchs über WhatsApp | Hanau (op-online.de)
Artikelbild: Shutterstock / Von tovovan
Gastautorin: Annika Hommer von “Irgendwas Mit Schreiben
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