Ein Beschluss des Amtsgerichts Weimar über die Maskenpflicht bei Schülern sorgte für Aufregung – doch nun wurde der Beschluss als rechtswidrig erklärt.

Am Donnerstag, dem 8. April, kursierte im Internet vorab ein Beschluss des Amtsgerichts Weimar (wir berichteten), welches – so die Auffassung diverser Seiten – die Masken-, Abstands- und Testpflicht an Schulen aushebele.
Doch das Verwaltungsgericht Weimar bezeichnet den Beschluss nun als „offensichtlich rechtswidrig“.

Die Vorgeschichte

Der Beschluss, von dem am Anfang nicht klar war, ob er echt sei, kursierte am 8. April als PDF-Datei im Internet, allerdings ohne Siegel und Unterschrift des Richters, auch die Formulierungen ähnelten teilweise eher denen eines Rechtsanwaltes, nicht eines Richters, weswegen es Zweifel gab.

Der Beschluss erfolgte auf die Klage einer Mutter im Namen ihrer Kinder gegen die Maskenpflicht an zwei Schulen, weswegen der Richter des Amtsgerichts aber gleich die komplette Maskenpflicht aller Schüler aushebelte.

Zu Kritik führten auch die drei Gutachter des Verfahrens, welche als Corona-Kritiker bekannt sind, während weder Vertreter der beiden Schulen, noch das Bildungsministerium Thüringens angehört wurden.

Anklage gegen den Richter

Das Bildungsministerium Thüringen stellte noch am gleichen Wochenende klar, dass die Maskenpflicht auch weiterhin an allen Schulen gelten würden. Sollte der Beschluss rechtskräftig sein, würde er höchstens für die Kinder der klagenden Eltern gelten, nicht für alle Schüler.

Zudem ergingen Strafanzeigen gegen den Richter, da er seine Kompetenzen überschritt. In der Berichterstattung des mdr wird beschrieben, dass der Richter „das Maß des Hinnehmbaren überschritten“ habe und die Entscheidung juristisch unhaltbar sei, weil sie grundsätzliche rechtliche Vorschriften verkenne und wesentliche Erkenntnisse der Wissenschaft leugne.

Die Rechtswidrigkeit des Beschlusses

Wie unter anderem der mdr und die Süddeutsche Zeitung berichten, wurde in einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Weimar (siehe HIER, PDF-Datei) sämtliche Eilanträge gegen die Maskenpflicht abgelehnt, dies betrifft auch den umstrittenen Beschluss.

„Das Gericht verweist schließlich darauf, dass der gerade die Antragsteller des vorliegenden Verfahrens betreffende Beschluss des Amtsgerichts Weimar vom 08.04.2021 (Az. 9 F 148/21) offensichtlich rechtswidrig sei und der Ent-scheidung des Verwaltungsgerichts nicht entgegenstehen könne. Das Famili-engericht habe keine Befugnis, Anordnungen gegenüber Behörden und Ver-tretern von Behörden als Träger öffentlicher Gewalt zu treffen.“

Beschluss für die beiden Schüler wirksam

Definitiv kann der Beschluss also nicht auf die beiden Schulen, geschweige denn auf alle Schulen ausgeweitet werden. Hinsichtlich der beiden Schüler, deren Mutter klagte, ist der Beschluss jedoch wirksam, da die Befreiung von der Maskenpflicht in Einzelfällen möglich ist.

So heißt es in der Medieninformation des Verwaltungsgerichts Weimar:

„Soweit es bei einzelnen Schülerinnen und Schülern zu Beschwerden kommen sollte, sähen die Regelungen der Allgemeinverfügung einzelfallbezogene Ausnahmen von der Tragepflicht vor. Bei den von den Antragstellern angeführten anderslautenden Stellungnahmen handele es sich um Einzelmeinungen, denen kein durchgreifendes Gewicht zukomme.“

Alle weiteren Einzelheiten der Entscheidung können dem Volltext entnommen werden, der auf der Webseite des Gerichts unter dem Aktenzeichen 8 E 416/21 We zum Herunterladen zur Verfügung steht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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Artikelbild: Wikipedia / Gerd Fahrenhorst
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