Am 15. Mai ist es so weit: Die neuen WhatsApp-Nutzungsbedingungen treten in Kraft.

Wer diesen noch nicht zugestimmt hat, dem wird beim Start von WhatsApp nun eine Aufforderung dazu angezeigt. Nun heißt es: Zustimmen oder rausfliegen.

WhatsApp fordert Zustimmung

Die angezeigte Meldung beschreibt nochmals, dass der App auch nach der Änderung der Richtlinien keinen Zugriff auf Nachrichteninhalte habe und die Option über die App mit Unternehmen in Kontakt zu treten. Auch findet sich darin ein Link zur Website des Unternehmens mit weiteren Informationen zur Aktualisierung. Derzeit kann man diese Meldung noch über ein „X“ oben rechts wegklicken. Dies ist allerdings nur noch bis zum finalen Inkrafttreten der Nutzungsbedingungen möglich. Danach heißt es: Zustimmen oder nach und nach ausgesperrt werden.

Verfahren: Datenschützer gegen Facebook

Viele WhatsApp-User steigen derzeit bereits auf alternative Messenger, wie Threema, Wire, Signal oder Telegram um. Insbesondere Signal gilt als besonders datenschutzfreundlich, was viele Datenschützer bei WhatsApp kritisieren. Laut Johannes Caspar, dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz, räume WhatsApp sich in den neuen Richtlinien das Recht ein, „Daten der Nutzer mit anderen Facebook-Unternehmen zu teilen“, weshalb er ein Dringlichkeitsverfahren gegen Facebook eröffnet habe. „Derzeit besteht Grund zu der Annahme, dass die Bestimmungen zum Teilen der Daten zwischen WhatsApp und Facebook mangels Freiwilligkeit und Informiertheit der Einwilligung unzulässig durchgesetzt werden sollen“, so Caspar.

Kein WhatsApp bei Bundesbehörden

Auch für Bundesbehörden sei die Nutzung von der App kein Thema, so Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit. In einem Schreiben, dass netzpolitik.org im Mai 2020 hierzu veröffentlichte, hieß es, dass Kelber vermute, das WhatsApp gesammelte Metadaten unmittelbar an seinen Mutterkonzern weitergeben könnte. Dies könne zur Verstärkung einer Profilbildung bei Facebook beitragen. WhatsApp selbst teilte damals gegenüber PC Welt hierzu mit, dass keine Metadaten zur Erstellung von Nutzerprofilen oder für Werbung geteilt werden würden. Die Daten würden durch das Unternehmen der Datenschutzverordnung entsprechend behandelt.

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Quelle: t-online.de
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