Ein Foto sorgt auf Social Media für große Aufregung! Wahlen nur mit 2G Nachweis möglich? Kann das wirklich sein?
Am nächsten Wochenende sind in Deutschland die Bundestagswahlen. Ein wichtiges Ereignis, an dem viele Menschen teilnehmen wollen. Natürlich ist die Coronapandemie auch noch nicht vorbei, dementsprechend gibt es schon wieder die ersten Gerüchte auf Social Media. Angeblich dürfen Wählerin und Wähler nur mit 2G Nachweis in das Wahllokal.
Diese Aussage wird untermalt mit einem Foto. Ein Foto, das vermeintlich vor einem Wahllokal steht. Dieses Foto zeigt einen Zettel. Auf diesem Zettel lesen wir:
Wahllokal
Nur für Geimpfte
und Genesene.
Schenken wir diesem Foto also glauben, dann würde sogar eine strenge 2G Regel für die Wahlen gelten. Doch ist das der Fall?

Faktencheck 2G Regel und Wahllokal
Abgesehen davon, dass dieses Foto eine stümperhafte Fälschung ist (eine Bildanalyse sparen wir uns, eine gesunde Optik reicht hier), gibt es keinerlei Hinweise darauf, dass es für die Wahl eine 2G Regel im Wahllokal gibt. Es gibt keinerlei offizielle Stellen oder offizielle Quellen, die in irgendeiner Form von 2G oder 3G Regeln in Wahllokalen sprechen.
Im Gegenteil, es gibt ganz klare Aussagen, dass weder Zweig noch 3G Regeln für das Wahllokal gelten. Offizielle Quellen sagen ganz klar aus:
Damit gelte die 3G-Regel nicht nach gegenwärtigem Stand in Wahllokalen. Die Einhaltung der übrigen Regeln sei letztlich durch den jeweiligen Wahlvorstand zu kontrollieren, betonte der Bundeswahlleiter. Der Wahlvorstand müsse vor Ort entscheiden, wie die Wahl sichergestellt werden könne und gegebenenfalls sein Hausrecht ausüben.
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Und schon wieder haben wir es mit einer billigen Panikmache zu tun, die einfach nur die Gesellschaft spalten soll. Armselig gefälscht, mit noch armseliger Intention. Was wirklich gilt und was nicht, erfährst du auf der Website der Deutschen Bundesregierung (hier).
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