Meta hat angekündigt, dass Nutzer in Europa nun die Möglichkeit haben werden, der Verwendung von Informationen über ihr Online-Verhalten zur Personalisierung von Werbung zu widersprechen. Dies erfolgt durch eine Änderung der rechtlichen Grundlage für die Datenerhebung, da die bisherige Praxis von der irischen Datenschutzbehörde Anfang des Jahres für illegal erklärt wurde. In einem Blogeintrag am Donnerstag gab das Unternehmen bekannt, dass die Umstellung am 5. April in Kraft treten wird.

Meta ändert rechtliche Grundlage zur Datenerhebung in Europa

Der Konzern hinter Facebook plant die Sammlung von Daten nicht mehr auf der Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung mit den Nutzern, sondern auf der Basis eines „berechtigten Interesses“. Diese Änderung ermöglicht es auch den Nutzern, der Datensammlung zu widersprechen. Personalisierte Werbung ist eine der tragenden Säulen des Geschäftsmodells von Facebook und Instagram.

Die Datenschutz-Organisation Noyb, deren Beschwerden wesentlich zur Entscheidung der irischen Datenschützer beigetragen hatten, äußert sich kritisch zur Änderung der rechtlichen Grundlage für die Datensammlung durch Meta. Noyb Gründer Max Schrems bemängelt, dass der Facebook-Konzern lediglich eine illegale Praxis durch eine andere ersetze. Seiner Ansicht nach sei eine vorherige „Opt-in“-Einwilligung für die Datensammlung nötig, statt lediglich die Möglichkeit zum „Opt-out“ zu geben.

Noyb kündigte an, auch gegen das neue Modell vorzugehen. Zuvor hatten die irischen Datenschützer einen Verstoß gegen die DSGVO festgestellt und eine Strafe von 390 Millionen Euro gegen Meta verhängt. Meta betont jedoch weiterhin, im Rahmen der DSGVO gehandelt zu haben, und führt den Widerspruch gegen die Entscheidung weiter fort. Die Änderung der rechtlichen Grundlage soll dazu dienen, die Anforderungen der Datenschützer innerhalb einer vorgegebenen Frist zu erfüllen.

Seit 2018 regelt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), unter welchen Bedingungen personenbezogene Daten verwendet werden dürfen. Im Zuge dessen hatte der Facebook-Konzern personalisierte Werbung in seinen Nutzungsbedingungen als integralen Bestandteil des Dienstes deklariert und argumentiert, dass keine separate Zustimmung der Nutzer notwendig sei.

Meta: Von „Vertragliche Notwendigkeit“ in „Berechtigte Interessen“

Auf seiner Website erklärte Meta (am 30.03.2023), dass es ab dem 5. April die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung bestimmter Daten aus erster Hand in Europa ändern wird. Diese Änderung von „Vertragliche Notwendigkeit“ zu „Berechtigte Interessen“ wird es Meta ermöglichen, verhaltensorientierte Werbung in Europa zu schalten und den Vorgaben der irischen Datenschutzkommission zu entsprechen.

Der Konzern betont jedoch, dass diese Gesetzesänderung weder personalisierte Werbung auf ihrer Plattform verhindert noch die Erfahrung von Werbetreibenden, Unternehmen oder Nutzern beeinträchtigt. Auch betont Meta, dass sie der Ansicht sind, dass ihr bisheriger Ansatz DSGVO-konform war und ihre Berufung fortgesetzt wird.

Quelle:

Handelsblatt, Meta

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