Tatjana M. aus Hessen war auf der Suche nach einem Coach, der sie bei ihrer Ausbildung zum „Glückscoach“ unterstützt. Die junge Frau war auf YouTube unterwegs, als sie auf eine Werbung für einen Coaching-Online-Kurs aufmerksam wurde. Bereits bei der ersten telefonischen Kontaktaufnahme wurde ihr zugesagt, nach nur wenigen Wochen Einnahmen im vierstelligen Bereich zu erzielen. Alles, was sie dafür tun müsse, sei ein Vertrag über ein Coaching-Produkt abzuschließen. Für Tatjana M. war der Traum vom Coaching spätestens mit Erhalt der Rechnung von mehreren Tausend Euro vorbei. Da Tatjana M. die versprochenen Ziele als nicht realisierbar einschätzte, wollte sie sich vom Vertrag lösen.

„In solchen Fällen ist es schwierig, sich aus diesen Verträgen zu lösen“, so Olesja Jäger, Referentin Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale in Hessen. „Den Betroffenen ist oft gar nicht klar, wer ihr Vertragspartner ist – Coachinganbieter oder Zahlungsdienstleister? Dieser, der für die Leistung verantwortlich ist, oder jener, der die Rechnung erstellt. Auch die angebotenen Leistungen werden nicht näher konkretisiert. Wollen die Betroffenen den Vertrag widerrufen, wird ihnen entgegengehalten, dass ihr Widerrufsrecht bereits erloschen sei.“ 

Vorsicht vor unseriösen Coaching-Anbietern 

„Fühlen Sie sich bereits beim Erstgespräch zu einem Vertragsschluss gedrängt und wird Ihnen ein schneller, einfacher und wirtschaftlicher Erfolg suggeriert, dann sollten alle Alarmglocken läuten“, mahnt Olesja Jäger. „Bei Anbietern, die Superverdienste ohne Anstrengung verheißen, ist Vorsicht angebracht. Zumeist handelt es sich um unseriöse Anbieter.“

Wer sich auf YouTube oder anderen Social-Media-Kanälen vor unseriösen Coaching-Anbietern schützen möchte, sollte ein paar Tipps beherzigen: 

  • Lassen Sie sich nicht von exorbitanten Versprechen zu hohen Umsätzen verleiten.
  • Meiden Sie Berater, die Sie zu Coaching-Produkten drängen und Sie sofort zu einem Vertragsabschluss bewegen wollen.
  • Meiden Sie Vertragsabschlüsse via Telefon, ohne dabei wirklich zu wissen, mit wem Sie was zu welchen Kosten vereinbaren.
  • Unterschreiben Sie keinen Vertrag, wenn Ihnen die Vertragsinhalte unklar sind oder Sie diese nicht schriftlich bekommen.
  • Seien Sie vorsichtig bei Online-Coaches, die mit vielen Followern, Likes und positiven Kommentaren werben. Diese sind kein Garant für die Qualität und Seriosität eines Auftritts.
  • Sollten Sie bereits einen Vertrag abgeschlossen haben, dann machen Sie keinen Gebrauch von der Dienstleistung und widerrufen Sie innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist den Vertrag mit Einwurf-Einschreiben.

Quelle:

Verbraucherzentrale Hessen

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