Die Verfasser geben vor, dass die betrügerischen E-Mails von Ermittlungsbehörden stammen, und verwenden häufig bekannte Polizei-Logos. In aktuellen Versionen werden Logos der Landespolizeidirektion Wien und Interpol genutzt. Manche Mails weisen sogar einen QR-Code auf und weisen Ansprechpersonen auf. – Es handelt sich jedoch um Fälschungen.

Screenshot einer aktuell kursierenden E-Mail
Screenshot einer aktuell kursierenden E-Mail

Phishing-Versuch und Vorsichtsmaßnahmen

Das Bundeskriminalamt geht davon aus, dass es sich bei diesen E-Mails um Phishing-Versuche handelt, die darauf abzielen, persönliche (Finanz-)Daten preiszugeben oder finanziellen Schaden anzurichten. Es wird dringend davon abgeraten, auf etwaige Forderungen einzugehen, selbst wenn mit (falschen) polizeilichen Maßnahmen gedroht wird. Ist man in die Falle getappt, sollte man eine Anzeige bei der nächsten Polizeiinspektion erstatten.

Gefahr von Schadsoftware und Schutzmaßnahmen

Jeder Link oder Anhang in solchen E-Mails kann potenziell Schadsoftware enthalten. Daher sollten diese weder geöffnet noch gefolgt werden. Es wird empfohlen, solche E-Mails dauerhaft zu löschen.

Die Absenderadressen sind gefälscht und ändern sich regelmäßig. Behörden verwenden keine GMX- oder anderweitige FreeMail-Adressen!

Empfohlene Vorgehensweise der Kriminalprävention

  • Nicht auf solche E-Mails reagieren! Weder die Polizei noch seriöse Unternehmen oder Institutionen fordern sensible Informationen per E-Mail an.
  • Vorsicht bei E-Mail-Anhängen: Auf keinen Fall öffnen, da sich darin oft Schadprogramme verbergen.
  • Erhaltene Schreiben sorgfältig prüfen und keine persönlichen Daten bekanntgeben, nicht antworten und keine Forderungen akzeptieren.
  • Zur sicheren Nutzung von E-Mail-Konten werden komplexe Passwörter empfohlen (mindestens 9 Zeichen, Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen) sowie regelmäßige Passwortänderungen.
  • Regelmäßige Virenscans durchführen und Passwörter ändern, um sich bestmöglich zu schützen.
  • Eine Sachverhaltsfeststellung und gegebenenfalls eine Anzeige können bei einer Polizeiinspektion erfolgen. Eine Anzeigeerstattung ist jedoch nicht verpflichtend.

Quelle:

Bundeskriminalamt
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