Auf Facebook wurde wieder einmal ein Statusbeitrag veröffentlicht, der innerhalb von wenigen Tagen knapp 10.000x geteilt wurde. Eine Userin hat folgende Warnung veröffentlicht:

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Der Statusbeitrag im Wortlaut:

ACHTUNG!!! Aktuell in Vosswinkel unterwegs!!! Unbekannte fotografieren Häuser!!! In dunklem Van mit ausländischem Kennzeichen!!! Gelbes Nummernschild, schwarze Schrift!
Bitte unbedingt Teilen und Info an die Polizei, falls ihr was verdächtiges bemerkt!!!

Was – oder wenn sehen wir hier auf den Fotos?

Für uns wirkt es so, als würde der Mann hier nur Gebäude fotografieren, so wie es Touristen eben mal gerne machen.


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Und laut Aussage der Userin fuhr diese Person auch ein Auto mit einem ausländischen Kennzeichen.

Selbst in den Kommentaren finden man diese Vermutung vor:

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Was sagt die Polizei zu diesem Vorfall?

Wir haben Rücksprache gehalten, die uns folgende Information dazu gab:

Pressestelle Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis: Der genannte Vorfall vom 01. Januar 2015 ist bekannt. Kennzeichen und Personenbeschreibung wurden durch Zeugen bereits übermittelt.

Eine persönliche Überprüfung der Personen konnte nicht stattfinden, da sich diese nicht mehr im Umfeld befanden. Ermittlungen zum Kennzeichen und der Personenbeschreibung verliefen negativ – d.h. der Polizei liegen keine bisherigen Erkenntnisse dazu vor.

Information zu dem Statusbeitrag der Userin!

Hierbei handelt es sich um einen privaten Fahndungsaufruf. Dieser ist zwar vielleicht gut gemeint, aber ist NICHT ERLAUBT!

Das müsst ihr zu Fahndungsaufrufen bei Facebook wissen:

  • Nur Strafverfolgungsbehörden dürfen nach Personen öffentlich fahnden.

In aller Deutlichkeit:  Private Fahndungsaufrufe können zu einer Strafbarkeit führen.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit entstehen zumindest zivilrechtliche Ansprüche.

  • Auch Straftäter, ganz zu schweigen von Tatverdächtigen oder Personen, gegen die nicht einmal ermittelt wird(!), haben Persönlichkeitsrechte. Darüber kann sich niemand per eigener Meinung hinwegsetzen.
  • Diese Persönlichkeitsrechte dürfen nur unter ganz bestimmten Umständen aufgeweicht werden. Voraussetzungen, die in den deutlich seltensten Fällen greifen.
  • Auch Kinder und Jugendliche haben Persönlichkeitsrechte, die nicht durch private Fahndungen verletzt werden dürfen (Bilder angeblich gesuchter Kinder, kranke Kinder, etc.).
  • Wer Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt, muss mit teuren Abmahnungen, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen rechnen und erfüllt u.U. Straftatbestände.

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