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Die EU-Urheberrechtsreform und insbesondere der umstrittende Artikel 13 sind seit einiger Zeit bereits ein großes Diskussionsthema.
Dabei wächst die Unsicherheit von Plattformbetreibern: Was darf ich noch veröffentlichen, was nicht? Wie frei wird das Internet dann noch sein? Kann man bereits wegen einem Meme verklagt werden?
Abschaltung aus Protest
Ende März wird im EU-Parlament über die finale Fassung der Urheberrechtsreform abgestimmt. Wenige Tage vorher, am 21. März, will Wikipedia zeigen, wie es für viele Seiten aussehen wird, wenn die Reform in der jetzigen Fassung durchgesetzt wird: Sie gehen offline.
Nun betrifft die Urheberrechtsreform nicht Wikipedia selbst, da sie unentgeltlich die Informationen zur Verfügung stellen, trotzdem könnte es auch für die Wissensdatenbank zu erheblichen Einschränkungen bei Mediadaten kommen.
Wikimedia äußert sich dazu in einem Blogbeitrag:
So biete die Reform zwar auch Vorteile, beispielsweise die Digitalisierung gemeinfreier Werke, die bisher durch Museen verhindert wurden, aber auch Nachteile. Wikipedia und Wikimedia sind nicht direkt betroffen, durch die befürchtete Einschränkung des freien Informationsaustausches werde aber schlussendlich auch die Plattform darunter leiden, da sie viele Informationen und Bilder dann nicht mehr zur Verfügung stellen können und dürfen.
Ja, die deutschsprachige #Wikipedia, die 7. häufigst aufgerufene Website im deutschen Sprachraum, wird am 21.3. für 24h keine enzyklopädischen Inhalte präsentieren. Und ab dem 22.3. um 00:00 Uhr wieder wie gewohnt für euch da sein. Also kein Grund zur Panik.
— Thomas Planinger (@plani13) 8. März 2019
67,9 % der Wikipedia-Autoren stimmten in einem Voting für den Protest. In einen Statement heißt es:
Die geplante Reform könnte dazu führen, dass das freie Internet erheblich eingeschränkt wird. Selbst kleinste Unternehmen müssten fehleranfällige und technisch unausgereifte Upload-Filter für sämtliche ihrer Inhalte einsetzen (Artikel 13) und für minimale Textausschnitte aus Presseerzeugnissen Lizenzen erwerben, um das sogenannte Leistungsschutzrecht für Presseverleger einzuhalten (Artikel 11). Dies könnte die Meinungs-, Kunst- und Pressefreiheit deutlich beeinträchtigen.
Zudem ruft die Autorenschaft von Wikipedia die Nutzer auf, EU-Abgeordnete zu kontaktieren und gegen den Artikel 13 zu demonstrieren.
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