BKA kann nicht „heimlich“ bei WhatsApp mitlesen!
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Hat das Bundeskriminalamt eine Möglichkeit gefunden, bereits vor Verwendung eines Staatstrojaners WhatsApp-Nachrichten mitzulesen?
Deutschland: BKA kann heimlich bei WhatsApp mitlesen – Das Wichtigste zu Beginn:
Eine Gesetzesreform soll künftig ermöglichen, bei der Überwachung von Kriminellen einen Staatstrojaner einzusetzen. Scheinbar hat das BKA bereits eine Möglichkeit gefunden, ohne diesen WhatsApp-Chats von Zielpersonen mitzulesen.
Staatstrojaner umgangen?
Damit Chats von Kriminellen überwacht und Systeme mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung überwacht werden können, bedarf es großer Aufwände und dem Einsatz eines sogenannten Staatstrojaners.
Eine Reform des Verfassungsschutzgesetzes soll eben dies künftig ermöglichen.
Doch nach Recherchen von WDR und BR kann das Bundeskriminalamt angeblich längst WhatsApp-Chats verfolgen und mitlesen.
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WhatsApp Web als Schlüssel
Das BKA-Referat „Informationstechnische Überwachung“ (OE24) hat scheinbar einen Weg gefunden, verschlüsselte Chats zu „entschlüsseln“. Dafür nutzen Ermittler offenbar „WhatsApp Web“ – eine reguläre Funktion von WhatsApp.
Einzige Voraussetzung dafür: Die Ermittler müssen kurzzeitig Zugriff auf das Mobiltelefon der Zielperson haben. Dadurch könnten sie die Chats mit der Desktop-Version von WhatsApp synchronisieren und mitlesen.
Überwachung von Amri-Kontakt
Unterlagen aus dem Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts gegen den kaukasischen Islamisten und Terrorverdächtigen Magomed-Ali C. geben Hinweise darauf, dass diese Überwachungsmethode bereits Verwendung fand.
Magomed-Ali C. soll gemeinsam mit Breitscheidplatz-Attentäter Anis Amri und einem französischen Extremisten mehrere Bombenanschläge geplant haben. Er wurde zu Jahresbeginn wegen Vorbereitung „schwerer staatsgefährdender Gewalt“ zu über fünf Jahren Haft verurteilt.
Da die Befürchtung im Raum stand, dass Magomed-Ali C. beabsichtigen könnte, Terroranschläge zu verüben, schlugen Ermittler vor, seine WhatsApp-Kommunikation zu überwachen.
Telekommunikationsüberwachung
„Die dargestellte Maßnahme der WhatsApp-Überwachung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich“, lautet ein Vermerk des BKA im Juli 2018.
Das BKA vertritt die Meinung, dass es sich bei dieser Vorgehensweise um eine Überwachung gemäß Paragraf 100a Strafprozessordnung handle, also einer regulären Telekommunikationsüberwachung mit richterlichem Beschluss.
Methode nicht praktikabel
Da diese Methode sehr aufwendig ist, ist sie für viele Ermittlungsverfahren schlichtweg nicht praktikabel, so das BKA. Auf Anfrage teilte das BKA allerdings mit, dass man „zu technischen bzw. operativen Ermittlungsfähigkeiten (…) beispielsweise im Bereich der informationstechnischen Überwachung, grundsätzlich keine detaillierten öffentlichen Auskünfte“ erteile.
Fazit
Was da als heimliche Methode beschrieben wird, ist es absolut nicht, denn selbst wenn das BKA kurzzeitig Zugriff auf das Smartphone hätte, um dann per WhatsApp Web mitzulesen, würde dies sehr schnell auffliegen, da auf dem Smartphone angezeigt wird, wenn es mit der Web-App verbunden ist:
Passend dazu: Deutschland: Regierung will bei WhatsApp mitlesen können
Quelle: Tagesschau
Artikelbild: Shutterstock / Von tovovan
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