Corona-Impfungen: Keine Ermittlungen am Internationalen Gerichtshof
Autor: Ralf Nowotny
Angeblich laufe bereits eine Klage gegen die Corona-Impfungen am Internationalen Gerichtshof in Den Haag wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Stellt euch vor, ihr schreibt einen Brief an eine Polizeibehörde, in dem ihr die jetzige Bundesregierung anklagt. Könnt ihr dann behaupten, dass eine Klage und Ermittlungen gegen die Bundesregierung laufen? Sicher nicht, denn ihr habt nur einen Brief geschrieben, das ist alles.
Genauso verhält es sich mit einer angeblichen Klage und Ermittlungen am Internationalen Gerichtshof wegen der Corona-Impfungen: Es ist nur ein Brief von Aktivisten – der zudem nur so von Falschbehauptungen strotzt!
Die vorgebliche Klage
Ein deutschsprachiger Blog (archiviert HIER) schreibt, dass in einer Klageschrift gegen die Coroa-Impfungen als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ geklagt werde. Verklagt werden sollen u.a. Boris Johnson, Bill und Melinda Gates und Klaus Schwab.
Als Begründung werden Verstöße gegen den Nürnberger Kodex und Verstöße gegen die Artikel 6 bis 8 des Römischen Statuts genannt. Zudem seien die Impfungen schädlich, PCR-Tests nicht aussagekräftig, SARS-CoV-2 eine biologische Waffe, Graphenhydroxid in den Impfungen enthalten, Schutzmasken schädlich und „alternative Heilmethoden“ wie Hydroxychloroquin und Ivermectin werden unterdrückt.
Um das Bingo vollzumachen, werden die Impfungen auch noch mit dem Genozid im Dritten Reich gleichgesetzt und das Coronavirus sowie die Impfungen als Kriegs- und Gewaltverbrechen gewertet.
Das komplette Schriftstück ist auf den Seiten der Anwältin Hannah Rose herunterladbar (siehe HIER oder direkt als Word-Dokument HIER).
Die Begründungen
Auf einige der Hauptbegründungen möchten wir hier in Kurzform eingehen, unsere Artikel diesbezüglich sind verlinkt.
„Verstoß gegen den Nürnberger Kodex“
Aus dem Nürnberger Prozess von 1947 erwuchsen 10 medizinethische Grundsätze (der Nürnberger Kodex, siehe HIER), welche global von Ärzten befolgt werden sollten.
Unser ausführlicher Artikel dazu HIER.
„SARS-CoV-2 ist eine biologische Waffe“
Mitte 2021 schlossen sich mehrere US-Geheimdienste im Auftrag von US-Präsident Joe Biden zu einer Analyse zusammen, um die Ursprünge des SARS-CoV-2 Virus aufzuklären.
Unser ausführlicher Artikel dazu HIER.
„Graphenhydroxid in den Impfungen“
Wahlweise soll sich Graphenoxid oder Graphenhydroxid in den Impfstoffen befinden. Als Begründung wird die Studie von spanischen Forschern genannt.
Unsere Artikel dazu HIER und HIER.
„Hydroxychloroquin und Ivermectin wirken gegen COVID-19“
Tatsächlich gab es Mitte 2020 mehrere Studien, ob Hydroxychloroquin nicht möglicherweise zur Behandlung von COVID-19 geeignet sei, doch haben sich die Hoffnungen nicht bestätigt.
Ende 2020 kursierte die Behauptung, das Entwurmungsmittel Ivermectin würde gegen COVID-19 helfen, die Hauptstudie wurde jedoch grob gefälscht und zurückgezogen, Folgestudien wiesen ebenfalls teilweise massive Fehler auf. Zwar werden in Brasilien tatsächlich COVID-19 Patienten mit Ivermectin behandelt, jedoch nicht gegen COVID-19, sondern gegen Spulwurminfektionen, bevor sie mit beispielsweise Steroiden gegen COVID-19 behandelt werden.
Unsere Artikel dazu HIER und HIER.
Gleich mehrere Begründungen in dem Schreiben erweisen sich somit als völlig haltlos und beruhen auf Falschmeldungen.
Klage und Ermittlungen? Fehlanzeige!
Auf der Seite der Anwältin Hannah Rose befinden sich nur das Schreiben und eine Antwort des Internationalen Gerichtshofs, dass das Schreiben angekommen sei. In diesem Schreiben wird jedoch auch betont, dass dies keine Bestätigung für eine Untersuchung sei:
Werfen wir nun also einen Blick auf die Seiten des Internationalen Gerichtshofs selbst:
Zusammenfassung
- Das Schreiben der Anwältin und Aktivistin Hannah Rose enthält als Begründung für ihre Klageschrift mehrere, eindeutige Falschmeldungen
- Beim Schreiben des Internationalen Gerichtshofs handelt es sich nur um eine Bestätigung des Eingangs ihres Schreibens
- Auf den Seiten des Internationalen Gerichtshofs ist an keiner Stelle erwähnt, dass die Klage durchgeführt wird, geschweige denn, dass Voruntersuchungen laufen
Somit ist die Behauptung, dass eine Klage am Internationalen Gerichtshof wegen der Corona-Impfungen laufen würde, falsch.
Weitere Quelle: dpa
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