Datenleck bei Postbank und Deutscher Bank

Hacker haben Daten von Kunden der Deutschen Bank bei einem Datenleck gestohlen. Auch die Tochtergesellschaft Postbank ist vom Datenklau betroffen. Die Diebe könnten möglicherweise Abbuchungen vornehmen. Kunden sollten ihre Konten überprüfen, raten die Banken.


Autor: Susanne Breuer
Datum: 11. Juli 2023

Das Datenleck betraf eine unbekannte Anzahl von Kunden. Die Deutsche Bank hat am 7. Juli 2023 in Frankfurt bestätigt, dass es bei einem externen Kontowechsel-Dienstleister zu einem Sicherheitsvorfall gekommen ist. Dabei seien personenbezogene Daten abgeflossen, die Kriminellen hätten aber keinen Zugriff auf die Konten gehabt, so die Bank. Nach Angaben des Bonner General-Anzeigers wurden Vor- und Nachnamen sowie IBANs gestohlen. Derzeit häufen sich Cyberangriffe im Bankensektor. Den Opfern von Datenlecks stehen in der Regel Schadensersatzansprüche zu.

Datenleck bei Deutscher Bank und Postbank trifft Kontowechsel-Service

Die Deutsche Bank und ihre Tochter Postbank sind die jüngsten Opfer eines Datenlecks betroffen. Die Deutsche Bank und die Postbank informieren derzeit ihre Kunden über eine Sicherheitslücke bei einem Dienstleister, die zum unerlaubten Abfluss sensibler Daten geführt hat. Was ist bisher über das Datenleck bei der Deutschen Bank und der Postbank bekannt?

  • Laut einem Serienbrief vom 3. Juli 2023 haben Angreifer eine Schwachstelle in der Software eines Dienstleisters ausgenutzt. Um welchen Dienstleister es sich handelt, ist bislang nicht öffentlich bekannt.
  • Ein Sprecher der Deutschen Bank erklärte, dass von dem Datenleck nur Kunden betroffen seien, die in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2020 den Kontowechselservice beider Banken genutzt hätten.
  • Die genaue Zahl der Betroffenen ist noch nicht bekannt.
  • Medienberichten zufolge wurden Vor- und Nachname sowie die IBAN der Bankkunden kopiert.
  • Die Deutsche Bank betonte, dass Kriminelle allein mit diesen Informationen keinen direkten Zugriff auf die Konten der Betroffenen hätten.
  • Sie können aber mit der IBAN und dem Namen unberechtigte Abbuchungen vornehmen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Unbefugte versuchen, über E-Mails, Anrufe oder Nachrichten an weitere persönliche Informationen zu gelangen und diese für betrügerische Zwecke wie Phishing und Passwortdiebstahl zu missbrauchen.
  • Die Banken empfehlen ihren Kundinnen und Kunden, ihre Transaktionen und Kontoauszüge in der nächsten Zeit besonders aufmerksam zu verfolgen. Bei verdächtigen Abbuchungen sollten sich die Betroffenen umgehend mit ihrer Bank in Verbindung setzen.
  • Auch bei unberechtigten Abbuchungen, die der Kunde nicht selbst veranlasst hat, wird zu schnellem Handeln geraten.
  • Nach Angaben des Sprechers der Deutschen Bank können unberechtigte Abbuchungen bis zu 13 Monate lang von der Bank zurückgefordert und das Geld erstattet werden.
  • Ob die betroffenen Unternehmen die Datenpanne bereits gemeldet haben, wozu sie nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verpflichtet sind, konnte er zunächst nicht bestätigen.

Die Rechtslage

Laut der auf Verbraucherschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stoll & Sauer haben die vom Datenleck bei der Deutschen Bank und Postbank betroffenen Verbraucher Ansprüche auf Schadensersatz. Ihnen ist in jedem Fall ein immaterieller Schaden entstanden. In naher oder ferner Zukunft kann es kriminellen Hackern mit den erbeuteten Daten gelingen, die Betroffenen konkret zu schädigen. Die Verbraucher haben die Kontrolle über ihre eigenen hochsensiblen Daten verloren. Hier stehen möglicherweise Schadensersatzansprüche im Raum.

Was können vom Datenleck bei Deutscher Bank und Postbank Betroffene tun?

Die Kriminellen konnten wichtige Daten abgreifen. Die Deutsche Bank rät Betroffenen zu zwei Maßnahmen:

  • Überprüfung von Lastschriften: Es besteht die Gefahr, dass Diebe mit den gestohlenen Daten Abbuchungen von den Konten der Betroffenen vornehmen. Die Deutsche Bank bittet ihre Kunden, ihre Konten auf verdächtige Abbuchungen oder ungewöhnliche Aktivitäten zu überprüfen. Werden unberechtigte Abbuchungen festgestellt, können diese bis zu 13 Monate rückwirkend zurückgegeben werden. Die Bank erstattet in solchen Fällen das Geld zurück. Es ist ratsam, bei verdächtigen Abbuchungen auch die Polizei einzuschalten!
  • Vorsicht bei Telefon- und E-Mail-Betrügereien: Auch wenn die Diebe mit den gestohlenen Daten allein nicht auf die Konten der Betroffenen zugreifen können, besteht die Möglichkeit, dass sie über Vor- und Nachnamen Telefonnummern herausfinden und bei einem Anruf weitere Informationen erfragen. Da sie auch über die richtige IBAN verfügen, können sie vertrauenswürdiger erscheinen als gewöhnliche Telefonbetrüger. Daher ist es besonders wichtig, dass die Betroffenen sowohl bei E-Mails als auch bei Personen, die an der Haustür klingeln usw., doppelte Vorsicht walten lassen. Es ist immer ratsam, die Bank selbst anzurufen, um das Problem zu überprüfen, anstatt auf externe Kontakte zu reagieren.

Was sagt die Rechtsprechung zum Thema Datenleck?

Ganz klar: Betroffene von Datenlecks haben Ansprüche auf Schadensersatz. Insbesondere im Fall des Datenlecks bei Facebook sprechen sich deutsche Gerichte vermehrt für Schadensersatzsummen im vierstelligen Bereich aus. Zusätzliche Unterstützung für Betroffene von Datenlecks und Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gibt es vom Europäischen Gerichtshof (EuGH), der durch ein wegweisendes Datenschutzurteil die Rechte der Verbraucher gestärkt hat. Es ging dabei um die Frage, wann Unternehmen bei Datenschutzverstößen Schadensersatz leisten müssen.

Der EuGH stellte fest, dass Ansprüche auf Schadensersatz nur dann bestehen, wenn infolge eines Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist (Urteil vom 4. Mai 2023, Az.: C-300/21). Gerade durch den unzureichenden Schutz personenbezogener Daten bei Unternehmen wie Facebook, Deezer, Twitter & Co. oder nun bei Deutscher Bank und Postbank kommt es zu Datenlecks.

Betroffene müssen zukünftig mit negativen Auswirkungen rechnen, haben einen Schaden erlitten und daher Ansprüche gegenüber den betroffenen Unternehmen. Spezialisierte Kanzleien bieten hier Rechtsunterstützung an.

Quelle:

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