Facebook: Fahndung nach vermeintlichen „Kindesentführer“ gefälscht

Autor: Kathrin Helmreich


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Private Fahndungsaufrufe sind auch in Social Media strafbar! / Artikelbild: rangizzz - Shutterstock.com
Private Fahndungsaufrufe sind auch in Social Media strafbar! / Artikelbild: rangizzz - Shutterstock.com

Vorsicht! Im Moment kursiert in den sozialen Netzwerken ein Bild eines Mannes, der angeblich Kinder klauen soll.

Uns erreichen im Moment sehr viele Anfragen zu diesem Bild, das vor allem in der Story-Funktion auf Facebook zu finden ist. Es geht dabei darum, eine Eilmeldung über einen angeblichen Kindesentführer zu verbreiten. Wie behauptet wird, treibt er in Ostheim, Mülheim und Neubrück (Köln) sein Unwesen:

Screenshot by mimikama.org
Screenshot by mimikama.org

 

Der Faktencheck

Wie der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet, handelt es sich hierbei um eine offenbar gefälschte Meldung!

Am Mittwoch hatte die Polizei den gezeigten Mann verhört und kamen zu dem Ergebnis, dass dieser wohl Opfer einer Verleumdung geworden war. Laut der Polizei gebe es aktuell keine Hinweise auf eine Kindesentführung im Raum Köln.

Illegale Fahndungen sind strafbar!

Ein Ermittlungsverfahren gegen den noch unbekannten Ersteller des Postings wurde eingeleitet.

Die Polizei betont:

Wer Fotos von Personen veröffentlicht, an der Verbreitung derartiger „Fahndungsfotos“ mitwirkt oder gegen die Person in anderer Weise vorgeht, macht sich unter Umständen strafbar und muss auf jeden Fall mit polizeilichen Ermittlungen rechnen. Die abgebildete Person kann darüber hinaus zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, die sich aus der Verletzung der Persönlichkeitsrechte ableiten lassen.

Die Polizei bittet um Hinweise zu diesem Fall!

Hinweise kannst du telefonisch unter 0221 229-0 oder via E-Mail an [email protected] hinterlegen.


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