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„Schulkinder und Kindergartenkinder von 2 bis 6 Jahren wurden in einer Tiefgarage in Oberösterreich mit einem schmerzhaften Mund- Nasenabstrich unter Zwang getestet.“
So beginnt ein Beitrag auf Facebook, der seit einigen Tagen die Runde macht. Zwar wurde der Originalbeitrag von der Erstellerin mittlerweile wieder entfernt, aber es gibt andere Nutzer, die diesen ungeprüft kopiert und erneut veröffentlichten. Angeblich würde man Kinder, im Alter von 2 – 6 Jahren einem Mund-Nasenabstrich unterziehen und dies unter Zwang. Das Ganze soll sich in einer Tiefgarage abgespielt haben. Die Anordnung dazu soll direkt vom Oberösterreichischen Landeshauptmann Thomas Stelzer gekommen sein.
Quellen und Beweise gab es, auch auf nachfragen einzelner Personen in den Kommentaren, keine. Die gesamte Behauptung lautet:
Der Statusbeitrag als Wortlaut:
„Schulkinder und Kindergartenkinder von 2 bis 6 Jahren wurden in einer Tiefgarage in Oberösterreich mit einem schmerzhaften Mund- Nasenabstrich unter Zwang getestet. Landeshauptmann Stelzer hat es angeordnet. Die Eltern wurden nicht gefragt, im Gegenteil, ihnen wurde bei Testverweigerung eine Strafe von € 1450.- oder bist zu 1 Jahr Haft angedroht. Die Kinder wurden traumatisiert!!! AUFPASSEN!!! Im Herbst ist für alle Kinder in den Schulen eine Impfung mit einem Nasenspray geplant. Die Eltern werden nicht gefragt. 8 Millionen Impfdosen hat Österreich schon besorgt. Die Helsiniki Deklaration wurde ausgehebelt. (Ethischer Grundsatz: Das heißt, Menschen müssen freiwillig Einverstanden sein, wenn an ihnen etwas Medizinisches gemacht wird)“
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Nun hat das Land Oberösterreich auf diese Behauptung reagiert und nachstehende Pressemeldung veröffentlicht:
Covid-19: Falschinformation auf Social Media Plattformen zu Covid-Testungen
-LANDESKORRESPONDENZ | (Presseaussendung vom 11.8.2020)-
Auf Grund von insbesondere in Sozialen Netzwerken kursierenden Behauptungen, dass Schul- und Kindergartenkinder unter Zwang auf Covid-19 getestet worden wären, klärt der Krisenstab des Landes wie folgt auf:
Sobald ein Kind ein Verdachtsfall oder eine Kontaktperson 1 ist, besteht grundsätzlich auch für Kinder die gesetzliche Pflicht zur Testung. Diese Testungen können bei Kindern nur mit der Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erfolgen. Zwangstestungen gegen den Willen der gesetzlichen Vertreter werden unter keinen Umständen durchgeführt. In der Praxis werden jene Personen, die eine Testung verweigern, unter Quarantäne gestellt und diese müssen sie auch gemäß den geltenden Regelungen einhalten.
Wird eine Testung verweigert, stellt das eine Verwaltungsübertretung dar, die durch entsprechende gesetzliche Regelungen mit einer Strafe geahndet werden kann. Im Allgemeinen strafen die Behörden aber nicht sofort, sondern es werden davor die Betroffenen eingehend beraten und über die Rechtslage aufgeklärt. Die Verhängung einer Strafe stellt in diesen Situationen das absolut letzte Mittel dar.
Quelle: Land Oberösterreich
Artikelbild: Shutterstock / Kittyfly / GUNDAM_Ai
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