Hass im Netz: leider weiterhin ein großes Thema!
Autor: Andre Wolf
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Beleidigungen, Wut und Hass im Netz. Alltag auf Social Media. Aktuell wieder häufiger als Thema zu finden, speziell nach dem Urteil des LG Berlin im Falle Renate Künast (wir berichteten).
Am gestrigen Abend (02.10.2019) gab es im Talk bei Dunja Hayali einen Themenschwerpunkt zum Hass im Netz. Darin erzählen prominente Personen von dem Hass, der ihnen auf Social Media entgegenschlägt.
Beschimpfungen, Beleidigungen und blanker Hass. Hetze im Netz ist alltäglich geworden. Oft trifft er Prominente. Aber auch nicht-prominente Menschen leiden unter den Attacken. Betroffene wurden dazu gebeten, die Kommentare vorzulesen, mit denen sie konfrontiert wurden.
Für Interessierte: Die gesamte Sendung ist online verfügbar in der ZDF Mediathek (hier). Der entsprechende Beitrag beginnt ab Minute 41:45.
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Ab wann ist Hass und Hetze strafbar?
Hasserfüllte Äußerungen sind dann strafbar, wenn die Grenze der freien Meinungsäußerung überschritten und die Rechte anderer verletzt werden. Hass im Netz kann in Form von Kommentaren (geschlossene Gruppen, soziale Netzwerke und Internetforen), auf Websites und Blogs, in Form von Bildern sowie mittels Fake Accounts erscheinen.
Weltweit schützen Gesetze und gesellschaftliche Werte vor Diskriminierung: Unser Grundgesetz regelt, dass niemand aufgrund von Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion oder Behinderung diskriminiert werden darf. Wer in der Online-Welt andere angeht, kann sich strafbar machen. Niemand muss Hassrede akzeptieren oder aushalten.
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Was man gegen Hass im Netz tun kann.
- Beiträge melden. Informieren Sie die Betreiber einer Website und fordern Sie diese zur Löschung auf. In sozialen Netzwerken gibt es dafür meist einen eigenen Melde-Button.
- Hater sperren. In den meisten sozialen Netzwerken besteht die Möglichkeit, andere Nutzer/innen zu blockieren.
- Hassrede aufzeigen. Benennen Sie die Hassrede in einem eigenen Posting („Das ist rassistisch/sexistisch“ etc.) und machen Sie klar, dass solche Inhalte unerwünscht sind. Bleiben Sie dabei sachlich!
- Dagegen argumentieren. Gegenrede kann in erster Linie dabei helfen, stille Mitlesende zu erreichen. Damit überlassen Sie den Hassredner/innen nicht alleine das Feld.
- Anzeige erstatten. Sind die Inhalte eines Hasspostings strafrechtlich relevant, können Sie diese bei jeder Polizeistelle zur Anzeige bringen.
Artikelbild Von asiandelight / Shutterstock.com
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