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Das Thema sorgt immer noch für Wirbel: Die Trennung zwischen Kindern und Familie bei Corona-Verdacht.
Bereits vor knapp zwei Wochen berichteten wir über einen Artikel der „Neuen Westfälischen“, in dem über die Gesundheitsämter mehrerer Bundesländer berichtet wurde. Jene forderten, für Kinder mit Corona-Verdacht eine häusliche Isolation zu veranlassen.
Was besonders für Aufregung sorgte: Die Androhung, bei Zuwiderhandlung das Kind nötigenfalls in einer geschlossenen Einrichtung für die Dauer der Quarantäne unterzubringen.
Der Kinderschutzbund reagierte deutlich auf diese Forderungen:
„Die Situation der Quarantäne ist für Familien, insbesondere für Kinder, ohnehin sehr belastend. Kinder in dieser Phase von ihren Eltern und Geschwistern zu isolieren, ist eine Form psychischer Gewalt“
Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter zur Isolation
Auf der Webseite der Bundesarbeitsgemeinschaft findet sich eine ausführliche Stellungnahme im PDF-Format. So wird unter anderem klargestellt:
„Die Anordnung der häuslichen Isolation greift mindestens in die allgemeine Handlungsfreiheit des Kindes i.S.d. Art. 2 Abs. 1 GG ein. Darüber hinaus ist auch die (psychische) Gesundheit des Kindes oder Jugendlichen i.S.d Art 2. Abs. 2 GG sowie Rechte von Eltern und Kind aus Art. 6 GG betroffen.“
Bezüglich der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen wird ausführlich auf die Problematik eingegangen. Unter anderem heißt es:
„Die Anordnung, ein Kind oder einen Jugendlichen innerhalb der Familie zeitlich und räumlich von den anderen Haushaltsmitgliedern zu trennen, greift auf erhebliche Weise in diese Rechte von Eltern und Kindern ein. Durch eine solche Isolation wird schließlich die Eltern-Kind-Beziehung in all ihren Facetten gestört.
Das Kind sieht sich in einer ohnehin schwierigen Zeit mit vielen neuen Regeln und veränderten Umständen, die je nach Alter und Reifegrad aus Kindersicht nur schwer nachvollziehbar sein dürften, durch eine zusätzliche Trennung von Familienmitgliedern einer großen Gefahr von Vereinsamung ausgesetzt.
Daraus können erhebliche psychische Probleme erwachsen. Verhindert der Staat also durch Schutzmaßnahmen dieser Art eventuell die Ausbreitung von Corona sowie die Überlastung des Gesundheitswesens, wird auf anderer Seite nicht nur erhebliche in Grundrechte von Eltern und Kindern eingegriffen, sondern zudem auch das Potential anderer nachteiliger Gesundheitsfolgen gesteigert.
Dem Infektionsrisiko kann nicht dergestalt begegnet werden, dass das Kindeswohl dabei zurücktritt.“
Die Verhältnismäßigkeit wird also nach Ansicht der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter eher selten zutreffen. Auch eine Absonderung durch die Gesundheitsämter stellt keine Verhältnismäßigkeit dar.
Weitere Stellungnahmen in unserem ersten Artikel über die Thematik: Isolierung von Kindern bei Corona-Verdacht?
Artikelbild: Shutterstock / Von FamVeld
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