Strafbare Inhalte, die über E-Mail, soziale Netzwerke oder Messenger wie WhatsApp verbreitet werden, sind nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen. Viele Nutzerinnen und Nutzer werden online auch mit Inhalten konfrontiert, die extremistisch, gewaltverherrlichend oder pornografisch sind und eine Straftat darstellen.

Die Polizei erklärt, wie jeder mit verbotenen Inhalten umgehen kann – ohne selbst zum Täter zu werden.

Sie finden sich in den Kommentarspalten sozialer Netzwerke, in Chats, in E-Mails, aber auch in WhatsApp-Gruppen – strafbare Inhalte wie Videos, Bilder, Texte oder Symbole. Viele Nutzerinnen und Nutzer wissen aber oft nicht, wie sie mit offensichtlich verbotenen Inhalten, die sie erhalten, umgehen sollen. Ganz leicht wird man sonst selbst zum Täter.

An wen sollen sie sich wenden, wenn ihnen verbotene Inhalte zugesandt werden? Und was tun, wenn sie nur vermuten, dass ein Text oder ein Bild nicht legal sind? Auf keinen Fall sollten sie den Inhalt selbst noch weiterverbreiten. Denn auch das Verbreiten verbotener Inhalte ist eine Straftat. 

In Deutschland verboten sind beispielsweise Inhalte, die gegen Minderheiten hetzen, zum Hass gegen sie aufstacheln oder zur Gewalt gegen sie auffordern. Auch die Inhalte zu ignorieren, ist der falsche Weg. Auch wer Kennzeichen und Symbole verfassungswidriger Organisationen im Netz und über Messenger verbreitet, macht sich strafbar. Gleiches gilt für gewalt- und kriegsverherrlichende Inhalte oder Kinderpornografie. Unter Kinderpornografie sind Darstellungen zu verstehen, die sexuellen Missbrauch von unter 14-Jährigen zeigen. Stattdessen sollten solche Inhalte konsequent gemeldet werden.

Wenn Sie strafbare Inhalte im Netz entdecken oder erhalten haben: 

  • Sichern Sie Beweise für strafbare Inhalte im Internet oder in Messengerdiensten. Kopieren Sie beispielsweise die URL. Leiten Sie die Inhalte nicht selbst weiter. 
  • Wenden Sie sich an die Meldestellen unter www.jugendschutz.net oder www.internet-beschwerdestelle.de
  • Auch bei einem vagen Verdacht können Sie sich an die beiden Meldestellen wenden. Diese können Inhalte einordnen und eine Löschung beim Netzwerkbetreiber beantragen.
  • Scheuen Sie sich nicht, auch Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
  • Wenn Sie strafbare Inhalte beispielsweise über E-Mail oder WhatsApp erhalten haben: Machen Sie den Absender (wenn Ihnen bekannt) darauf aufmerksam, dass Besitz und Weiterleitung der Inhalte strafbar sein können!

Quelle

Polizei-Beratung

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