Vorsicht Vertragsfalle: Was tun bei ungewollten Energieverträgen?

Widerstand ist möglich: So wehren Sie sich effektiv

Autor: Hildegard O.

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Es kann ganz schnell gehen: Ein unachtsamer Moment am Telefon oder an der Haustür und schon ist man womöglich in eine Falle getappt und hat nun einen neuen Strom- oder Gasvertrag, den man nie abschließen wollte. Doch wie genau kommt es zu solchen ungewollten Vertragsabschlüssen und was können Sie tun, wenn Ihnen ein solcher Vertrag untergeschoben wurde? Dieser Artikel erläutert die rechtlichen Schritte und die Möglichkeiten der Verbraucher, sich zu wehren.

Wie werden Verbraucher in die Falle gelockt?

Der direkte Kundenkontakt an der Haustür oder am Telefon ist ein häufiges Mittel unseriöser Energieanbieter. Durch die schnelle Gesprächsführung und das geschickte Abfragen von Informationen wie Zählernummer und aktuellem Verbrauch werden Verbraucher oft überrumpelt. Ohne dass der Verbraucher es merkt, leiten die Vermittler dann einen Anbieterwechsel ein. Der Verbraucher merkt oft erst durch ein Begrüßungsschreiben des neuen Anbieters, dass ein Wechsel stattgefunden hat.

Ihre Rechte und wie Sie diese wahrnehmen können

Wenn Ihnen ohne Ihr Wissen ein Energievertrag untergeschoben wurde, haben Sie das Recht, diesen Vertrag zu widerrufen. Das Widerrufsrecht gilt 14 Tage ab Vertragsschluss. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft oder wurden Sie gar nicht über Ihr Widerrufsrecht informiert, verlängert sich die Frist auf bis zu ein Jahr und 14 Tage.

Wichtig ist, dass der Widerruf schriftlich erfolgt und dem neuen Anbieter nachweisbar zugeht. Empfehlenswert sind Versandarten wie Fax oder Einschreiben. Neben dem Widerruf des Vertrages ist es auch wichtig, die Vollmacht zur Kündigung des alten Vertrages beim neuen Anbieter zu widerrufen. Nur so können Sie verhindern, dass Ihr alter Vertrag unwiderruflich endet.

Was passiert, wenn der alte Vertrag bereits gekündigt wurde?

Wurde Ihr alter Vertrag vom neuen Anbieter bereits gekündigt, ist eine Rückabwicklung schwierig. In diesem Fall ist es ratsam, sich so schnell wie möglich mit dem alten Anbieter in Verbindung zu setzen und die Situation zu klären. Unter Umständen kann der alte Vertrag wiederhergestellt werden, wenn die Kündigung durch den neuen Anbieter ohne Ihre ausdrückliche Vollmacht erfolgt und damit rechtsunwirksam ist.

Fragen und Antworten:

Frage 1: Wie kann ich mich gegen unerwünschte Telefonwerbung wehren?
Antwort 1: Unerlaubte Werbeanrufe sollten Sie der Bundesnetzagentur melden. Diese kann gegen die Verantwortlichen vorgehen und Bußgelder verhängen.

Frage 2: Was soll ich tun, wenn ich am Telefon oder an der Haustür einen Vertrag abgeschlossen habe?
Antwort 2: Machen Sie von Ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch. Schicken Sie einen schriftlichen Widerruf per Einschreiben oder Fax an den Anbieter.

Frage 3: Was mache ich, wenn mein alter Vertrag bereits gekündigt wurde?
Antwort 3: Setzen Sie sich umgehend mit Ihrem alten Anbieter in Verbindung und klären Sie, ob die Kündigung rückgängig gemacht werden kann. Ist dies nicht möglich, müssen Sie einen neuen Vertrag abschließen.

Frage 4: Was mache ich, wenn ich mir nicht sicher bin, ob ein Vertrag besteht?
Antwort 4: Bestreiten Sie den Vertragsabschluss schriftlich gegenüber dem Anbieter und verlangen Sie einen Nachweis.

Frage 5: Wie kann ich mich allgemein schützen?
Antwort 5: Geben Sie niemals persönliche Daten wie Zählernummer oder Bankverbindung heraus, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Vertrag vorliegt.

Fazit

Wenn Ihnen ein Energievertrag untergeschoben wurde, müssen Sie schnell handeln. Nutzen Sie Ihr Widerrufsrecht, setzen Sie sich mit dem alten und dem neuen Anbieter in Verbindung und achten Sie darauf, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Nicht zuletzt ist es wichtig, aus solchen Erfahrungen zu lernen und in Zukunft vorsichtiger mit Ihren persönlichen Daten umzugehen.

Weitere Informationen und Hilfe finden Sie in unserem Mimikama Newsletter und bei unseren Online-Vorträgen.

Quelle: verbraucherzentrale.nrw

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