Neue Welle von Fake-Mails der Polizei

Achtung: Neue Fake-Mails der Polizei im Umlauf! Seien Sie vorsichtig bei E-Mails angeblicher Behörden. Mimikama warnt vor Authority-Scams und Datenklau

→Woran erkennt man Fake News zuverlässig? Antworten finden Sie im Leitfaden Fake News erkennen.
Mimikama braucht Verstärkung – hilf uns, eine weitere Person ins Team zu holen

Zurzeit werden unserem Kooperationspartner, der Watchlist Internet vermehrt sogenannte Authority-Scams gemeldet. Bei dieser Masche geben sich Kriminelle als Autorität aus, beispielsweise als Polizei oder eine andere Behörde.

Der Begriff „Authority-Scam“ lässt sich mit „Behörden-Betrug“ übersetzen. Kriminelle schlüpfen in die Identität einer Behörde, um deren Autorität für sich zu nützen und damit Daten abzugreifen, Geld zu ergaunern oder sonstige Verbrechen durchzuführen.

Die Kriminellen geben sich in diesem Fall als „Landespolizeidirektion Salzburg“ oder auch als „Brigade Jugendschutz der Staatspolizei“ aus. Betroffene erhalten E-Mails, die den Betreff „Einberufung“ oder „Vorladung“ enthalten. Ein Beispiel des E-Mail-Texts haben wir hier aufgeführt:

„Guten Tag,
Sie haben eine Vorladung gegen sich selbst.
Bitte lesen Sie das Dokument aufmerksam durch.
Landespolizeidirektion“

Die Betroffenen werden in dem Schreiben im Anhang aufgefordert, auf das E-Mail zu antworten und sich zu rechtfertigen. Wir gehen davon aus, dass die Kriminellen so die Personen herausfiltern wollen, die möglicherweise auf zukünftige Geldforderungen regieren würden.

Wir raten: Ignorieren Sie die Nachricht und reagieren Sie nicht auf eventuelle Geldforderungen!

Neue Welle von Fake-Mails der Polizei – mimikama.org
Diese Arten des Authority-Scams wurden der Watchlist Internet vermehrt gemeldet. Hierbei handelt es sich um Fakes! / Screenshot Watchlist Internet

So erkennen Sie Authority-Scams

  • E-Mail-Adresse des Absenders: Sehen Sie sich die E-Mail-Adresse genau an. In diesem Fall kommen die E-Mails von gmail.com oder libertymail.co-Adressen. Dabei handelt es sich um keine offizielle E-Mail-Adresse der Polizei.
  • Fehlende Anrede: Wenn es keine Anrede gibt, Sie nur mit einem „Guten Tag“ oder mit „Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr“ angesprochen werden, können Sie davon ausgehen, dass das Schreiben massenhaft an unzählige Personen versendet wurde.
  • Keine konkrete Beschreibung der Straftat: Sie werden einer Straftat beschuldigt. Worum es sich aber genau handelt, wird nicht ausgeführt – also wann, was, wo konsumiert oder geteilt wurde.
  • Zeitdruck und zahlreiche Drohungen: Das Schreiben erzeugt Druck, sofort zu antworten. Wenn Sie nicht innerhalb von 72 Stunden antworten, wird angeblich ein Haftbefehl gegen Sie ausgestellt. Außerdem wird gedroht, dass Sie als „Sexualstraftäter“ erfasst werden und Ihre persönlichen Daten veröffentlicht werden. Hierbei handelt es sich um kein offizielles Vorgehen, die Kriminellen wollen Panik bei den Empfänger:innen der Nachricht auslösen.

Was ist zu tun, wenn Sie so ein E-Mail bekommen haben?

  • Sie haben ebenfalls eine dieser Nachrichten empfangen? Es besteht kein Grund zur Sorge. Löschen Sie die Nachricht einfach oder verschieben Sie die E-Mail in Ihren Spam oder Junk-Ordner.
  • Sie haben auf die Nachricht geantwortet? Auch hier besteht noch kein Grund zur Sorge. Bedenken Sie, dass die Kriminellen Ihnen in Zukunft vermehrt Fake-Mails senden werden. Seien Sie aufmerksam! Sollten Sie Geldforderungen von den Kriminellen erreichen, raten wir Ihnen diese einfach zu ignorieren.
  • Sie haben bereits Geld überwiesen? In diesem Fall sollten Sie sich umgehend an die Polizei wenden und Anzeige erstatten. Mehr Informationen dazu erhalten Sie hier. Wenn die Überweisung des Geldes noch nicht lange zurückliegt, können Sie ebenfalls versuchen, das Geld zurückholen zu lassen – leider sind die Erfolgschancen hier sehr gering.

Beratung & Hilfe
Für konkrete Beratungsanfragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Stellen, die Watchlist Internet auf der Seite „Beratung & Hilfe“ für Sie aufgelistet hat.

Quelle: Watchlist Internet

Das könnte auch interessieren: Warnung vor Fake-Mails der Polizei wegen „Sexerpressung“


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)