Wer den Inkognito-Modus nutzt, surft anonym im Internet – so jedenfalls die Erwartung vieler User. In den USA wehren sich Nutzer nun gerichtlich dagegen, dass sie trotzdem von Google getrackt wurden – das könnte für den Internet-Riesen teuer werden.

Antrag auf Einstellung des Verfahrens abgelehnt: Der Vorwurf von Millionen Nutzern des Google-Chrome Browsers: Google habe durch die Datensammlung im Inkognito-Modus ihre Privatsphäre verletzt. Google hatte nach Eingang der Beschwerde im Juni 2020 bereits einen Antrag auf die Einstellung des Verfahrens gestellt, ist damit jedoch an der zuständigen Bundesrichterin Lucy Koh gescheitert. Die Anklage in der Hauptverhandlung lautet nun: Google mache falsche Versprechungen, da der Konzern auch im Inkognito-Modus weiter Daten für Nutzerprofile sammle.

Datensammlung auch mit Zustimmung nicht rechtens

Sowohl die Datenschutzbestimmungen, die jeder Nutzer akzeptieren müsse als auch die Startseite des Inkognito-Modus machen laut Google jedoch deutlich, welche Funktionen dieser Modus biete. Das Surfen sei darin nicht anonym, es würden lediglich temporär keine Informationen von besuchten Websites sowie Cookies gespeichert. Doch auch mit der Zustimmung der Nutzer, die laut Richterin Koh nicht von Google belegt werden konnte, sei die Sammlung der Daten nicht rechtens, da dabei gegen andere Gesetze verstoßen würde. Darüber hinaus sei der Text auf der Startseite des Inkognito-Modus irreführend. Google weist diese Vorwürfe zurück.

Bis zu fünf Milliarden Dollar Strafe

Aufgrund Millionen von Betroffenen, könnte sich Google bei einer Verurteilung in der Hauptverhandlung mit der Zahlung einer Gesamtsumme von bis zu fünf Milliarden Dollar Schadensersatzleistungen konfrontiert sehen – 5.000 US-Dollar pro Geschädigtem. Bis zu einer endgültigen Entscheidung wird es allerdings noch dauern, da zunächst noch entschieden werden muss, ob das Verfahren als Sammelklage geführt wird. Die dazugehörige Anhörung ist für den 20. Januar 2022 terminiert.

Quelle:Milliardenklage: Google trackt Nutzer trotz Inkognito-Modus (t-online.de)
Gastautorin: Annika Hommer von “Irgendwas Mit Schreiben

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