Die Verbraucherzentrale Niedersachsen informiert nach eingegangenen Beschwerden zum Thema Ticket-Kauf.

„Dass es sich bei Viagogo nicht um eine offizielle Verkaufsstelle handelt, sondern um einen Zwischenhändler, ist Kundinnen und Kunden oft nicht bewusst“, erklärt Tim-Oliver Tettinger, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Dabei sei dies ein entscheidender Unterschied. „Denn als bloßer Mittler zwischen Privatleuten bietet das Unternehmen nur einen eingeschränkten Käuferschutz.“

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist der Ticket-Kauf daher mit einigen Risiken verbunden. Wird das Ticket zum Beispiel nicht geliefert, behält sich Viagogo vor, Ersatztickets anzubieten. Welche dafür in Frage kommen oder ob das Unternehmen den Kaufbetrag erstattet, prüft und entscheidet es gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nach eigenem Ermessen. Mit einer Rückzahlung ist also nicht zwangsläufig zu rechnen. Aber auch die teils unverhältnismäßig hohen Preise sorgen immer wieder für Frust: Oft wird Käuferinnen und Käufern die Differenz zwischen Original- und Verkaufspreis erst klar, wenn sie die Tickets in den Händen halten.  

Vorsicht beim Kauf personalisierter Tickets

Ein weiteres Problem: „Wer ein personalisiertes Ticket über einen Zweitmarkt erwirbt, läuft Gefahr am Einlass abgewiesen zu werden. Denn in der Regel erhält nur die Person Zutritt, deren Name auf dem Ticket vermerkt ist“, sagt Tettinger. Vom Kauf solcher Tickets von Drittanbietern rate er daher ab. Es sei zwar möglich einige Tage vor der Veranstaltung eine andere Person eintragen zu lassen, das sei aber mit einem erhöhten Aufwand verbunden. Zudem ist nicht gewährleistet, dass das klappt.

Tipps der Verbraucherzentrale

Kaufen Verbraucherinnen und Verbraucher Tickets bei Drittanbietern wie Viagogo, liegt das Risiko überhöhter Preise und nichtgelieferter Tickets bei ihnen. Zwar müssen Zweitmarktplattformen seit dem 28.05.2022 neben dem verlangten Preis grundsätzlich auch über den Originalpreis des Veranstalters informieren. Der Experte rät dennoch, vorab selbst den Originalpreis des Veranstalters zu recherchieren. Im Fall nicht gelieferter Tickets sollten sich Betroffene umgehend an das Unternehmen wenden. Viagogo gibt hierfür in den AGB bestimmte Fristen vor.

Außerdem sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf nicht von ablaufenden Countdowns sowie Hinweisen auf hohe Nachfrage und wenig verbleibende Tickets unter Druck setzen lassen. Denn: Bei Ticket-Käufen besteht generell kein Widerrufsrecht.

Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video. Link dazu: HIER

Quelle:

Verbraucherzentrale Niedersachsen

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