Eine 63-Jährige aus Vlotho in Nordrhein-Westfalen, die Opfer eines Anrufes durch eine falsche Polizeibeamtin wurde, erlitt einen finanziellen Verlust von insgesamt 18.500 Euro. In dem Fall hatte eine falsche Ermittlerin – angeblich von der Soko 9 der Polizei, einer Dienststelle, die es nirgendwo außer im Fernsehen gibt – die Frau arglistig getäuscht.

Die Betrügerin gab vor, in einem Raub, der in der Nachbarschaft stattgefunden hat und bei dem nur wenige Täter festgenommen werden konnten, zu ermitteln. Gleichzeitig baut die Ganovin ein Drohszenario auf, in dem sie behauptet, weitere Täter hätten es vielleicht auf das 63-jährige Opfer im Kreisgebiet Herford abgesehen.

Betrugsmasche: Geld in Sicherheit bringen

Besonderheit in diesem Fall war, dass beim Abheben von Geldsummen, die das Opfer in Sicherheit bringen sollte, die falsche Polizeibeamtin die Dame am Mobiltelefon telefonisch bei ihren Handlungen anleitete bzw. begleitete. Es erfolgten derart realistische Anleitungen während des Bankbesuches, dass das Opfer immer mit entsprechenden Erklärungen im Handeln durch die Betrügerin gelenkt wurde. Am Ende gelang es, die Dame aus Vlotho aufzufordern, mehrere tausend Euro in Bielefeld an der Kreuzung Erdsiek Westerfeldstraße aus dem fahrenden Auto heraus zu werfen. Die Anruferin hielt die Dame über mehrere Tage mit Anrufen und Geldforderungen im Glauben, ihr Bargeld sollte gesichert werden.

Betrug zu spät entlarvt

Erst nach dem letzten großen Geldbetrag nahm die Dame Kontakt zur echten örtlichen Polizei auf und stellte den Betrug fest.

Die Polizei warnt vor dieser Art Schockanrufe zum Nachteil älterer Menschen.

Hinweise der Polizei:

  • Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen in der Familie über diese Betrügereien.
  • Gibt sich ein Anrufer als Polizeibeamtin oder -beamter aus, lassen Sie sich den Namen nennen und rufen Sie die örtliche Polizeibehörde selbst an. Vergewissern Sie sich, ob es diese Polizeibeamtin oder den -beamten gibt und wie sie oder er erreichbar ist.
  • Übergeben Sie unbekannten Personen niemals Geld oder Wertsachen. Auch nicht an Boten oder angebliche Mitarbeiter der Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichten oder Geldinstituten.
  • Weitere Hinweise finden Sie im Präventionsportal der Polizeien im Internet unter www.polizei-beratung.de

Quelle:

Presseportal

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