Seit Oktober 2023 wurden deutschlandweit über 250 Bombendrohungen verschickt, die zu Polizeieinsätzen und Evakuierungen führten. Die Ermittlungen des BKA und der LKA führten zur Identifizierung zweier Tatverdächtiger, die nun IT-forensisch untersucht werden.

Hinweis: Bombendrohungen sind schwerwiegende Vergehen, die das Potenzial haben, ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich zu ziehen. Das Versenden solcher Droh-E-Mails stellt eine erhebliche Verletzung des öffentlichen Friedens dar, da es die Sicherheit und das Wohlbefinden der Gesellschaft bedroht. Aufgrund der Schwere dieser Taten sieht das Gesetz vor, dass Personen, die Bombendrohungen aussprechen, selbst wenn diese nur vorgetäuscht sind und keine tatsächliche Gefahr besteht, mit ernsten Strafen rechnen müssen. Diese können von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren reichen. Diese Regelung unterstreicht die Ernsthaftigkeit, mit der der Staat solche Drohungen behandelt, und dient als abschreckendes Beispiel für jeden, der erwägt, eine solche Tat zu begehen.

Hintergrund der Ermittlungen

Seit dem 19. Oktober 2023 wird Deutschland von einer Welle von Bombendrohungen heimgesucht. Die Drohungen, per E-Mail verschickt, zielten darauf ab, Polizeieinsätze auszulösen und das öffentliche Sicherheitsempfinden zu stören. Die Täter gaben sich als Mitglieder terroristischer Organisationen aus und drohten mit dem Tod Unschuldiger. Betroffen waren Schulen, Hochschulen, Medien, Botschaften, staatliche Behörden und private Unternehmen, insbesondere in der Region Stuttgart.

Umfang und Auswirkungen der Bombendrohungen

Mehr als 250 Drohungen wurden bundesweit registriert, die in über 30 Fällen zu Polizeieinsätzen führten. Diese Einsätze beinhalteten oft umfangreiche Evakuierungen, die unter anderem Schulen und den Hamburger Flughafen betrafen. Die Störungen hatten erhebliche Auswirkungen auf das tägliche Leben und die Sicherheitswahrnehmung der Bevölkerung.

Koordinierte Ermittlungen und Erkenntnisse

Das Bundeskriminalamt (BKA) koordinierte die Auswertungen und Ermittlungsansätze, die zu der Erkenntnis führten, dass ein Verdächtiger aus Baden-Württemberg stammt. Daraufhin übernahm das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA BW) die Ermittlungen. Insgesamt wurden knapp über 30 Drohungen in Baden-Württemberg registriert.

Die Tatverdächtigen und ihre Identifizierung

Die Ermittlungen führten zu zwei Tatverdächtigen: einem 19-Jährigen aus dem Hohenlohekreis und einem 30-Jährigen aus dem Landkreis Minden-Lübbecke in Nordrhein-Westfalen. Beide gehören einer Gruppierung an, die im Internet durch Straftaten auffiel. Sie sollen gezielt falsche Notrufe ausgelöst haben, um Polizei- und Feuerwehreinsätze zu provozieren.

Durchsuchungen und Sicherstellung von Beweismitteln

Am 17. November 2023 wurden Durchsuchungen in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Dabei sicherte man zahlreiche IT-Beweismittel wie Computer, Festplatten und Mobiltelefone, die nun forensisch ausgewertet werden.

Rechtliche Konsequenzen und laufende Ermittlungen

Die Auswertungen der Beweismittel sollen zeigen, inwieweit die Verdächtigen für die Bombendrohungen verantwortlich sind. Dem 30-Jährigen werden 29 und dem 19-Jährigen vier Bombendrohungen vorgeworfen. Weitere Ermittlungen zu möglichen Mitgliedern der Gruppierung dauern an. Bombendrohungen können strafrechtliche Folgen haben, einschließlich Geld- oder Freiheitsstrafen und Schadensersatzansprüchen.

Fazit:

Die erfolgreichen Ermittlungen stellen einen bedeutenden Schritt im Kampf gegen die Bedrohung der öffentlichen Sicherheit durch Bombendrohungen dar. Die Identifizierung der Verdächtigen und die Sicherstellung von Beweismitteln bieten die Möglichkeit, tiefere Einblicke in die Strukturen und Motivationen hinter diesen Straftaten zu gewinnen.

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Quelle: presseportal.de

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