In der Online-Welt hat sich die Privatsphäre stark verändert und steht ständig unter Beschuss. Meta, das Unternehmen hinter Facebook, dem vorgeworfen wird, die unverschlüsselten Nachrichten seiner Nutzer zu durchleuchten, steht im Mittelpunkt dieser Kontroverse. Die Debatte spitzt sich zu, da ein EU-weites Gesetz in der Pipeline ist, das sogar die Überwachung verschlüsselter Nachrichten vorschreibt. Vor diesem Hintergrund hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) eine Klage gegen Meta eingereicht, in der es um private Nachrichten und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung geht.

Überwachung ohne Gründe: Die Beschwerde der GFF richtet sich nicht nur gegen Meta…

…sondern auch gegen ein heftig diskutiertes netzpolitisches Vorhaben: die so genannte „Chatkontrolle“. Der Vorschlag der EU-Kommission, Inhalte von Nutzern nicht nur in unverschlüsselter Form, sondern auch bei verschlüsselten Nachrichten zu durchleuchten, würde die bereits als bedenklich eingestufte Praxis erheblich ausweiten.

„Wenigen Personen ist bewusst, dass ihre Kommunikation über Messenger bereits jetzt überwacht werden kann, ohne dass sie dazu Anlass gegeben haben. Gerade über die Chatfunktion sozialer Netzwerke teilen wir schnell unsere intimsten Gedanken. Sie müssen vor den Blicken Dritter sicher sein.“

Jürgen Bering – Verfahrenskoordinator und Jurist

Die Folgen des Mitlesens

Eine der größten Sorgen der GFF ist, dass durch die Überwachung private Kommunikation nicht mehr sicher und vertraulich ist. Dies ist besonders für Betroffene von sexualisierter Gewalt relevant, die soziale Medien als sicheren Ort für den Austausch ihrer Erfahrungen betrachten. Die Vorstellung, dass private Nachrichten ständig überwacht werden könnten, ist abschreckend.

Ein weiteres Problem ist die Unzuverlässigkeit automatisierter Inhaltskontrollen. Sie könnten dazu führen, dass Unschuldige ins Visier der Behörden geraten. Selbst eine Überprüfung durch Menschen könnte strafrechtliche Ermittlungen stoppen, aber die bereits erfolgte Verletzung der Privatsphäre nicht rückgängig machen.

Die Rolle der Berufsgeheimnisträger

Die vorgeschlagene Regelung würde auch Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwälte betreffen. Sie könnten gezwungen werden, vertrauliche Kommunikation mit ihren Mandanten offen zu legen. Damit würde das Mandatsgeheimnis in vielen Bereichen aufgehoben, was die Rechtsanwälte David Albrecht und Lisa Engelbrecht, die den Beschwerdeführer vertreten, als „in einem Rechtsstaat nicht hinnehmbar“ bezeichnen.

Fazit

Die Diskussion um die geplante EU-Verordnung und die Klage der GFF gegen Meta zeigen, dass der Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt wichtiger denn je ist. Die EU muss eine sorgfältige Balance zwischen dem Schutz der Sicherheit und dem Schutz der Privatsphäre finden. Die Entscheidung, die getroffen wird, wird zweifellos einen tiefgreifenden Einfluss auf die Zukunft der digitalen Kommunikation und der Freiheiten im Internet haben.

Die Klage der GFF könnte erst der Anfang sein. Entscheidend wird sein, wie sich das EU-Parlament und der EU-Ministerrat zum Vorschlag der Kommission positionieren. Der Ausgang dieser Klage wird zweifellos das Tempo und die Richtung des Datenschutzes in der Online-Welt bestimmen.

Nur die Zeit wird zeigen, ob die digitale Landschaft eine sein wird, in der das Recht auf Privatsphäre hochgehalten wird, oder eine, in der das Recht auf Privatsphäre der Sicherheit geopfert wird. Der Kampf um die Kontrolle über unsere digitalen Spuren ist in vollem Gange, und der Ausgang könnte das Gesicht der digitalen Welt für die kommenden Jahre prägen.

Quelle: Gesellschaft für Freiheitsrechte

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