Steuerrückerstattungsanspruch ist eine Fälschung!
Autor: Andre Wolf
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War hier der Wunsch der Vater des Gedanken? Sind alle Steuern bisher freiwillige Zahlungen gewesen?
Da mögen zwar bei einigen Menschen die Augen groß werden, wenn sie diesen Brief lesen, jedoch kann man recht schnell mit einem müden Lächeln sagen: dieser “Brief” vom Finanzministerium NRW ist eine Fälschung.
Es ist aber immer wieder nett zu beobachten, wie man mit einigen windigen Behauptungen der Ansicht ist, sich vor Steuern oder Gebühren aus der Affäre ziehen zu können. Und immer mittels eines gleichartigen Tricks: die Grundlagen zur Eintreibung dieser Gelder seien nicht legitim und die davon betroffenen Behörden unterliegen nun machtlos diesen klugen Aufdeckungen und müssen das Geld zurückzahlen, bzw. dürfen in Zukunft nicht mal dran denken, überhaupt noch Geld zu bekommen.
So auch hier: aufgrund angeblich vieler Meldungen habe das Finanzministerium NRW gemerkt, dass die angewandte Abgabenordnung nie ratifiziert, also niemals gesetzlich in Kraft gesetzt wurde. Dementsprechend gäbe es keine verfassungsmäßige Grundlage für die Abgabe von Steuern und Steuern seien eine rein freiwillige Angelegenheit. Mehr sogar: Man kann Steuern auch per Erstattungsformular zurückfordern!
Genug damit
Hat sich mal jemand den Spaß gegönnt, und nach einem “Erstattungsformular A39” in den Suchmaschinen gesucht? Klingt sehr nach “Passierschein A 39, wie er im neuen Rundschreiben B 65 festgelegt ist.” Oder nicht?
Das Finanzministerium NRW sagte auf unsere Anfrage hin jedoch deutlich:
Finanzministerium NRW
Vermeintlicher Steuerrückerstattungsanspruch: gefälschtes Schreiben des NRW-Finanzministeriums
Düsseldorf, den 25.11.15
In den vergangenen Tagen sind gefälschte Schreiben im Namen des Finanzministeriums bundesweit an Bürgerinnen und Bürger versendet worden. Als Absender wird das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen vorgetäuscht, angebliches Versanddatum ist der 22. Oktober 2015. Der Betreff lautet „Steuerrückerstattungsanspruch“.
In diesem Schreiben wird behauptet, dass durch eine Expertenkommission festgestellt worden sei, dass die seit 1977 angewendete Abgabenordnung nie ratifiziert worden sei. Steuerbescheide seien daher von Amts wegen aufgehoben worden. Schließlich wird in den gefälschten Schreiben empfohlen, beim Finanzamt einen Rückforderungsanspruch geltend zu machen.
Absender dieser Briefe ist nicht das NRW-Finanzministerium, es handelt sich um Fälschungen. Das NRW-Finanzministerium rät, das Schreiben nicht weiter zu beachten. Das dort zitierte „Erstattungsformular“ existiert nicht. Eine Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt ist nicht erforderlich.
(Siehe auch Finanzministerium NRW)
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