Verbraucherschutz: Beschwerde gegen WhatsApp eingereicht

Autor: Claudia Spiess

Artikelbild: Von Ink Drop / Shutterstock.com
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Verbraucherschützer kritisieren die Vorgehensweise von WhatsApp, was die Akzeptanz neuer Nutzungsbedingungen angeht.

Laut europäischen Verbraucherschützern werden Nutzer dazu gedrängt, die neuen Nutzungsbedingungen von WhatsApp zu akzeptieren.

WhatsApp hatte angekündigt, mit den neuen Richtlinien auch die Weitergabe von Daten an Facebook umzusetzen. Ohne Zustimmung durch die Nutzer sollte man den Messengerdienst nicht mehr nutzen können. Zuerst war die Deadline dafür der 8. Februar, später wurde diese auf den 15. Mai verschoben. – Wir berichteten.

Bis heute werden noch keine Konsequenzen gezogen, allerdings erinnert WhatsApp regelmäßig an die Zustimmung zu den neuen Bedingungen. Unseren Artikel dazu findest du HIER.

Verbraucherschützer reichen Beschwerde ein

Nun wehren sich Verbraucherschützer. Der Europäische Verbraucherverband BEUC und acht seiner Mitglieder reichten Beschwerde beim europäischen Netzwerk der Verbraucherschutzbehörden ein.

Der Vorwurf: WhatsApp würde seine Nutzer dazu drängen, die neuen Richtlinien zu akzeptieren:

„Der Inhalt dieser Benachrichtigungen, ihre Art, ihr Zeitpunkt und ihre Wiederholung üben einen unangemessenen Druck auf die Nutzer aus und beeinträchtigen ihre Wahlfreiheit.“

WhatsApp fehle es an Transparenz, was die Art der Änderungen anginge.

„Diese Unklarheit stellt einen Verstoß gegen das EU-Verbraucherrecht dar, das Unternehmen verpflichtet, klare und transparente Vertragsbedingungen und kommerzielle Kommunikation zu verwenden.“

Nun forderten die Verbraucherschützer Zusammenarbeit der Verbraucherbehörden sowie der EU-Datenschutzbehörden klarere und verständlichere Informationen seitens WhatsApp. Die Nutzer sollen mögliche Eingriffe in ihre Privatsphäre und ihre Rechte als Verbraucher verstehen.

Durch WhatsApps „Taktik“, die neuen Richtlinien unklar für Nutzer darzustellen, erlebten Messenger-Alternativen wie Signal oder Telegram starken Zulauf.

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Quelle: Handelsblatt

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