Nicht wenige Haushalte müssen bereits mehr als ein Drittel ihres Einkommens allein für den Wohnraum ausgeben, und die Kostensteigerungen bei Lebensmitteln liegen deutlich über der allgemeinen Inflationsrate.

„Eine Entspannung ist nicht in Sicht. Wir fordern deshalb einen Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung und einen generellen Pfändungsschutz für existenzsichernde Leistungen.“

Christoph Zerhusen, Referent für Verbraucherinsolvenz bei der Verbraucherzentrale NRW

Bei Gefahr der Verschuldung: Schuldnerberatung hinzuziehen

Die Verbraucherzentrale NRW ist Mitausrichter der Aktionswoche Schuldnerberatung, die vom 12. bis 16. Juni 2023 viele Informationen für Hilfesuchende bietet.
In 13 ihrer Beratungsstellen bietet die Verbraucherzentrale NRW eine Schuldner- und Insolvenzberatung an.

„Daher kennen wir die Sorgen der Betroffenen genau. Die Zugänge zur Schuldnerberatung sind deutschlandweit sehr uneinheitlich. Mancherorts können nur Ratsuchende, die Sozialleistungen erhalten, ohne jegliche Einschränkung kostenfrei beraten werden. Deshalb brauchen wir einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung.“

Christoph Zerhusen, Referent für Verbraucherinsolvenz bei der Verbraucherzentrale NRW

Außerdem sei es dringend nötig, die Finanzierung der sozialen Schuldnerberatung auszubauen. Die Verbraucherzentrale NRW unterstützt damit die Forderungen der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung, in der die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtsverbände und des Verbraucherzentrale Bundesverbands zusammengeschlossen sind.

Abwärtsspirale mit Pfändungsschutz verhindern

Die Verbraucherzentrale NRW fordert auch für die Zukunft zielgerichtete und bedarfsorientierte staatliche Unterstützungen für besonders betroffene Verbraucher:innen. Entscheidend für den Überschuldungsexperten Zerhusen ist ein genereller Pfändungsschutz für existenzsichernde Leistungen wie die staatlichen Energiehilfen.

„Denn ohne einen gesetzlichen Pfändungsschutz kommen solche Leistungen bei den Betroffenen nicht an, weil sie bei einer Kontopfändung nicht vor dem Zugriff durch Gläubiger geschützt sind. Solange das nicht gesetzlich verankert ist, ist eine finanzielle Abwärtsspirale für viele Haushalte programmiert. Dann können auch schnell grundlegende Dinge wie Strom oder Gas nicht mehr bezahlt werden und es kommt zu Energiesperren.“ Es müsse ein unbürokratischer Zugang zu Sozialleistungen gewährleistet werden. „In Krisensituationen darf es keine Energiesperren geben, und Sperren müssen an strengere Voraussetzungen geknüpft werden.“

Christoph Zerhusen, Referent für Verbraucherinsolvenz bei der Verbraucherzentrale NRW

Quelle:

Verbraucherzentrale NRW

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