Die Deutsche Umwelthilfe will gegen die Feinstaubbelastung durch Silvesterböller vorgehen und beantragt ein sog. Böllerverbot für 31 Städte in Deutschland.

Von diesem Verbbot sind speziell größere Städte wie Berlin, Hamburg, Köln Stuttgart, Essen, Hannover, Gelsenkirchen, Nürnberg, oder München vom Böllerverbot betroffen. Doch auch Städte wie Würzburg, Oldenburg, Reutlingen, Halle oder Esslingen könnten unter das Verbot fallen.

Als Anlass sieht die Deutsche Umwelthilfe die Erzeugung von hohen Mengen Feinstaub innerhalb kürzester Zeit. Nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe entspricht Belastung mit gesundheitsschädlichem Feinstaub an Silvester 16 Prozent der jährlichen Menge aus dem Straßenverkehr. Und an Silvester setzen die Feuerwerksböller Innerhalb weniger Stunden circa 5.000 Tonnen Feinstaub frei.

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Ganz verzichten soll trotz Böllerverbot niemand müssen, so befürwortet die Umwelthilfe die Durchführung professionell und zentral organisierter Silvester-Feuerwerke außerhalb der belasteten Innenstadtbereiche.

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Böllerverbot

In einer Pressemitteilung schreibt die Deutsche Umwelthilfe weiters: Neben den gesundheitlichen Belastungen, schweren Verletzungen und Todesfällen führt die Silvester-Böllerei außerdem zu riesigen Abfallbergen, tausenden Feuerwehreinsätzen, erheblicher Brandgefahr und Risiken für Natur und Tierwelt.

In nahezu allen Industrienationen ist die private Böllerei in Städten verboten: In Paris dürfen Feuerwerkskörper weder verkauft noch abgefeuert werden. In Dänemark und Slowenien sind Verkauf, Besitz und Verwendung von Knallkörpern generell verboten. Auch in Neuseeland oder Südafrika ist die private Silvester-Böllerei in den Innenstädten generell verboten. In Deutschland existieren nur wenige und zum Teil zaghafte Beschränkungen, oft nach verheerenden Bränden in der historischen Altstadt wie in Konstanz oder schweren Ausschreitungen wie in Hannover.

Siehe: Pressemitteilung Deutsche Umwelthilfe

Artikelbild: Shutterstock / Von Sven Hansche

Siehe hierzu auch: Silvester mit Hund?

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