Fake-Shops im Internet – die Kriminalpolizei warnt

Die Kriminalpolizei in Pinneberg warnt in Bezug auf sogenannte Fake-Shops im Internet vor der übereilten Bezahlung vermeintlicher Schnäppchen. Gerade im Hinblick auf die beginnende Weihnachtszeit ist erfahrungsgemäß mit einer deutlichen Zunahme der Betrugsdelikte durch Fake-Shops zu rechnen.

Autor: Elke Haberl

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Die Kriminalpolizei in Pinneberg stellte in der jüngeren Vergangenheit immer wieder Betrugstaten durch sogenannte Fake-Shops im Internet fest und warnt in diesem Zusammenhang vor der übereilten Bezahlung vermeintlicher Schnäppchen. Gerade im Hinblick auf die beginnende Weihnachtszeit ist erfahrungsgemäß mit einer deutlichen Zunahme der Betrugsdelikte durch Fake-Shops zu rechnen.

Hinweis: Auch wir haben erst kürzlich über vor einem Fake „Media Markt“ Webshop gewarnt!

Bereits Mitte August bestellte ein 68-Jähriger aus Quickborn ein Handy für über 100 Euro und bezahlte den Kaufpreis per Überweisung an eine italienische IBAN. Nachdem die Ware nicht einging und Kontaktversuche via Telefon und Mail scheiterten, recherchierte der Geschädigte im Internet und stieß auf eine entsprechende Warnmeldung, dass es sich um einen Fake-Shop handeln würde.

Anfang Oktober stieß ein 67-Jähriger aus Halstenbek auf einen preiswerten Onlineshop für Baumarktartikel. Nach der Weiterleitung zu einem Bezahldienstleister gab der Geschädigte dort seine Kontodaten ein.

Beim Senden der Daten wurde der Vorgang allerdings abgebrochen, woraufhin der Halstenbeker stutzig wurde und online recherchierte. Auch in diesem Fall lagen bereits entsprechend Warnmeldungen vor, wonach es der Shop lediglich auf die Bankdaten der Kunden abgesehen hätte. Auch die Weiterleitung zum Bezahldienstleister dürfte gefakt gewesen sein. Ein finanzieller Schaden ist bisher nicht eingetreten.

Eine 50-jährige Pinnebergerin bestellte Mitte Oktober bei einer Online-Drogerie und trug beim Bezahlvorgang die Zugangsdaten für ihr Onlinebanking ein. Nachdem daraufhin keine Bestellbestätigung einging, versuchte die Kundin den Shop anzurufen. Allerdings war die Rufnummer nicht vergeben. Auch in diesem Fall stieß die misstrauisch gewordene Geschädigte bei der anschließenden Suche im Internet auf entsprechende Warnmeldungen in Sachen Fake-Shop und ließ unmittelbar die Zugangsdaten für ihr Onlinebanking ändern und erstattete Strafanzeige. Ein finanzieller Schaden ist bislang nicht entstanden.

Was sind Fake-Shops?

Bei Fake-Shops handelt es sich um gefälschte Internet-Verkaufsplattformen, die vom Original schwer zu unterscheiden sind. Die Betrüger imitieren häufig namhafte Anbieter, indem sie deren Seiten kopieren, um Seriosität vorzutäuschen. Wo früher sehr günstige Preise lockten und ein erstes Indiz für Fake-Shops sein konnten, ähneln die heutigen Preise häufig denen namhafter Anbieter.

Ist die Bestellung samt Bezahlung erfolgt, bekommen die Käufer minderwertige oder überhaupt keine Ware. Wie die aktuellen Fälle zeigen, habe es die Betrüger zudem regelmäßig auf sensible Bankdaten abgesehen. Oftmals agieren die Täter aus dem Ausland. Das bezahlte Geld ist in der Regel weg und lässt sich nicht zurückbuchen.

Grundsätzlich empfiehlt sich generell ein gesundes Maß an Misstrauen und bei besonders günstigen Preisen besonders aufmerksam zu werden und die Preise bei anderen Online-Händler oder vor Ort zu vergleichen.

Recherchieren Sie zuerst im Internet, bevor Sie eine Überweisung leisten!

Nur sichere Zahlungsmethoden verwenden – auch wenn zunächst mehrere Zahlungsoptionen beworben werden, bleibt häufig im Bestellvorgang nur noch die Option der Vorkasse bzw. Sofortüberweisung über.

Insbesondere bei ausländischen Bankverbindungen eines vorgeblichen inländischen Händlers ist besondere Vorsicht geboten. Aber auch deutsche IBANs sind kein Garant für absolute Sicherheit. Häufig gehören die Konten aus dem Ausland agierenden Finanzdienstleistern, wo sich dann die Spur des Geldflusses verliert.

Auch ein Impressum gewährleistet keine Seriosität und kann von einer anderen Seite einfach kopiert sein. Bei Zweifeln sollte von einem Einkauf abgesehen werden. Falls es dennoch zum Kauf gekommen sein sollte, erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei und bringen Sie hierzu sämtliche Unterlagen wie Kaufvertrag, Bestellbestätigung oder Emails mit.

Weitere Informationen zum Umgang mit Fake-Shops gibt es hier: Auch die Verbraucherzentralen bieten Informationen über bekannte unseriöse Onlinehändler.

Quelle

Presseportal.de,
Polizeiliche
Kriminalprävention
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