Ärger mit unerwünschten Energielieferverträgen

Verbraucherzentrale warnt vor unerlaubter Telefonwerbung. Anbieter werben unter falschem Namen für Energielieferverträge am Telefon.

Autor: Susanne Breuer

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Den Strom- oder Gasanbieter zu wechseln, war bis vor Kurzem kaum eine Überlegung wert und ist immer noch mit viel Unsicherheit verbunden. Um in der Energiepreiskrise Verbraucherinnen und Verbraucher zum Wechsel zu bewegen, lassen sich dubiose Anbieter daher einiges einfallen: Sie geben sich am Telefon als Bundesnetzagentur, Energiezentrale Berlin oder als örtlicher Versorger aus, locken mit günstigen Tarifen und nutzen persönliche Daten für ihre Zwecke. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor dieser Masche, denn was am Ende bleibt, ist meist ein Vertrag mit ungünstigen Konditionen.

Viele Beschwerden wegen unerwünschter Energielieferverträgen

Derzeit melden sich regelmäßig Betroffene in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Niedersachsen mit dem gleichen Anliegen: ein unerwünschter und zum Teil unterstellter Vertragsschluss, dem immer ein ähnliches Telefonat vorausgegangen ist. Berichtet wird von einem Vertreter, der im Auftrag der Bundesnetzagentur, der Energiezentrale Berlin oder des örtlichen Versorgers über lukrative Wechseltarife sprechen will.

„Dass hinter solchen Anrufen fremde Anbieter stecken, die eine falsche Identität vortäuschen, ist für Betroffene nicht leicht zu durchschauen. Denn dem Anrufer liegen meist umfassende persönliche Informationen über die Betroffenen vor, die er während des Gesprächs geschickt einsetzt“.

René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

So sind Zählernummer, Name und Anschrift sowie weitere Details bekannt – etwa, ob die oder der Angerufene eine andere Sprache spricht. Konnte so ein erster vertrauensvoller Eindruck erweckt werden, bewirbt der Anrufer einen besonders günstigen Strom- oder Gastarif. Während oder unmittelbar nach dem Telefonat erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher dann die Vertragsdetails per SMS.

„Im Glauben einen guten Vertrag abzuschließen, beantworten viele direkt diese SMS und bestätigen damit den Vertragsabschluss. Häufig fühlen sich Betroffene auch schlichtweg überrumpelt. Erst hinterher kommt das böse Erwachen. Wenn etwa in der schriftlichen Liefer- oder Vertragsbestätigung ein wesentlich höherer Arbeitspreis oder Abschlag angegeben wird als am Telefon versprochen.“

René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Rechtswidriges Vorgehen der Anbieter

„Ohne eine vorherige, ausdrückliche Einwilligung sind Werbeanrufe verboten“.

René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Der Experte rät dazu, direkt aufzulegen. Auch Verbraucherinnen und Verbraucher unter falschen Preisangaben in neue Verträge zu locken oder das Schriftformerfordernis für Energielieferverträge zu umgehen, sei rechtswidrig.

„Nichtsdestotrotz können die Verträge gültig sein, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher den Vertrag schriftlich bestätigen. Betroffene haben dann nur noch die Möglichkeit, diesen schriftlich innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen.

René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen

In manchen Fällen geht die Masche jedoch weiter: Der Anbieter behauptet, die Widerrufsfrist sei bereits überschritten. „Das entspricht aber nicht immer der Wahrheit“, erklärt der Experte und rät, auf das Datum der schriftlichen Vertragsbestätigung zu achten. Zudem sei zu prüfen, ob die Widerrufsbelehrung mitgeschickt wurde. Denn erst, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher korrekt über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden, beginnt die Widerrufsfrist.

Tipps der Verbraucherzentrale

Wer einen Werbeanruf erhält, sollte generell keine persönlichen Daten nennen. Das betrifft auch Informationen zum aktuellen Vertrag sowie die Zählernummer. Gleiches gilt für Bankdaten. Betroffene sollten sich generell nicht unter Druck setzen lassen – nie sofort unterschreiben, auch keine SMS oder E-Mail und damit den Vertrag bestätigen. Bei ernstzunehmenden Angeboten bekommen Kundinnen und Kunden genug Zeit, um sich die Vertragsbedingungen in Ruhe ansehen zu können.

Weitere Informationen zu Telefonwerbung von Energieversorgern sowie einen Musterbrief zum Widerruf unter bietet die Verbraucherzentrale Niedersachsen hier.

Quelle:

Verbraucherzentrale Niedersachsen
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