Eine Welle der Empörung schwappt durch soziale Netzwerke, angefacht von einem vermeintlich einfachen Dokument – einem Leistungsbescheid des Jobcenters Landkreis Marburg-Biedenkopf. Was auf den ersten Blick aussieht wie ein trockenes Schreiben über Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende), entpuppt sich als Zündstoff für hitzige Debatten und, schlimmer noch, für Hetze gegen ausländische Mitbürger und Migranten.

Unzulässige Offenbarung: Datenschutzverletzung und ihre Folgen

Die unerlaubte Veröffentlichung von persönlichen Daten ist nicht nur ein Verstoß gegen die Privatsphäre der betroffenen Personen. Nein, das unerlaubte Teilen solcher Informationen stellt eine ernsthafte Datenschutzverletzung dar und ist, rechtlich gesehen, eine Straftat.

Im aktuellen Fall verbreitet sich die erste Seite eines Bescheids des Jobcenters, teils mit vollständigen Namen der Empfänger, viral. Das Schriftstück präsentiert Summen zwischen 3800 und 3900 Euro monatlich, was Fragen aufwirft und Empörung auslöst.

Screenshot eines Leistungsbescheides von Twitter
(Screenshot Twitter)

Hetze gegen Minderheiten: Ein wiederkehrendes Muster

Die Aufregung um den Leistungsbescheid hat eine dunkle Seite: die gezielte Hetze gegen Migranten und Flüchtlinge. Diese Handlungen folgen einem bekannten Muster, bei dem Informationen selektiv genutzt und aus dem Kontext gerissen werden, um negative Stimmungen zu schüren.

Es wird eine Seite eines Bescheids oder ein Auszug daraus abfotografiert und missbräuchlich verwendet, ohne Hintergrundinformationen oder Erklärungen zu den aufgeführten Summen. Dabei wird außer Acht gelassen, dass die Vergabe solcher Leistungen strengen Vorschriften unterliegt und nicht willkürlich erfolgt.

Hinter den Zahlen im Leistungsbescheid: Die Zusammensetzung der SGB II-Leistungen

Es ist von grundlegender Bedeutung, das System hinter den Leistungen des SGB II zu verstehen. Die aufgeführten Summen im viralen Bescheid können leicht Missverständnisse hervorrufen, wenn man nicht weiß, wie sie zustande kommen.

Diese Beträge sind nicht einfach „Geldgeschenke“, sondern setzen sich aus verschiedenen Leistungen zusammen, darunter Grundversorgung, Wohngeld, Kindergeld und möglicherweise weitere Zuschläge, die je nach individuellen Umständen der Bedarfsgemeinschaft variieren. Die Leistungen sind so konzipiert, dass sie die grundlegenden Lebensbedürfnisse von Menschen in finanzieller Not decken, unabhängig von ihrer Herkunft.

Auf der Facebook-Seite „Marburg-Biedenkopf – mein Landkreis“ wurde eine Info zur unerlaubten Veröffentlichung des Bescheids gepostet (hier archiviert):

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„Wichtiger Hinweis: Derzeit kursiert ein Schreiben mit Daten und Logo des Landkreises in den sozialen Medien, das Aufstellungen zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) enthält. Zur Frage, ob die Schriftstücke echt sind, dürfen wir aus rechtlichen Gründen keine Stellung beziehen. Diese Aussage fällt unter den Datenschutz.

Ein solches Schreiben wurde nicht durch den Landkreis veröffentlicht. Ein Fehlverhalten von Mitarbeitenden der zuständigen Fachabteilung der Kreisverwaltung kann nach gegenwärtigem Erkenntnisstand ausgeschlossen werden. Die Strafverfolgungsbehörden wurden eingeschaltet.

Aus Gründen des Datenschutzes dürfen die Namen, Geburtsdaten und auch die Adressen aus dem Schreiben nicht weiterverbreitet werden. Bei der Verbreitung dieser Informationen kann es sich um eine Straftat handeln.

*Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) stehen allen zu, die diese beantragen und die Voraussetzungen erfüllen – unabhängig von der Herkunft. Man kann SGB-II-Ansprüche nicht einfach mit dem Einkommen eines „Normalverdieners“ vergleichen. So stehen beispielsweise einem Alleinverdiener mit mehreren Kindern – jedenfalls sofern sein Gehalt entsprechend niedrig ist – ebenfalls weitere Transferleistungen zu (Kindergeld, Wohngeld, weitere Zuschläge usw.).“

Vollständiger Text des Facebook-Beitrags „Marburg-Biedenkopf – mein Landkreis“

SGB II: Ein universelles Sicherheitsnetz, nicht nur für Migranten

Ein häufig übersehenes Detail in der hitzigen Debatte ist, dass SGB II-Leistungen für alle bedürftigen Personen gedacht sind, die die Voraussetzungen erfüllen – unabhängig von Nationalität oder Migrationshintergrund, wie auch der Landkreis Marburg-Biedenkopf in seinem Facebook-Beitrag erklärt.

Deutsche Familien, Alleinerziehende, ältere Menschen oder Personen mit Behinderung können ebenfalls Empfänger von SGB II sein. Der Bescheid, der in den sozialen Medien geteilt wird, repräsentiert nicht eine „Privilegierung“ von Migranten, sondern ein soziales Sicherheitsnetz, das für alle Einwohner in Notlagen zur Verfügung steht.

Fazit: Aufklärung als Schlüssel gegen Desinformation

MIMIKAMA

In Zeiten, in denen ein Dokument ausreicht, um soziale Unruhen zu provozieren, ist fundierte Aufklärung wichtiger denn je. Der aktuelle Fall um den Leistungsbescheid zeigt, wie leicht Informationen aus dem Zusammenhang gerissen und für negative Zwecke missbraucht werden können.

Es unterstreicht außerdem die Bedeutung des Datenschutzes und die Notwendigkeit, hinter die reinen Zahlen zu blicken, um das vollständige Bild zu verstehen. SGB II-Leistungen sind ein wesentlicher Teil des sozialen Sicherheitsnetzes in Deutschland und stehen allen bedürftigen Personen zur Verfügung, unabhängig von ihrer Herkunft.

Es ist unsere gesellschaftliche Verantwortung, uns gegen Hetze und Desinformation zu stellen und auf der Grundlage von Fakten und Verständnis für unsere Mitmenschen zu handeln.

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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)