Die Behauptung

Deutschland verstößt mit seinen Waffenlieferungen an die Ukraine gegen den Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990.

Unser Fazit

Die Behauptung ist falsch. Experten und die Analyse des Vertragstextes zeigen, dass Deutschland das in der UN-Charta verankerte Recht auf kollektive Selbstverteidigung respektiert.

Die weit verbreitete Behauptung

Im Zusammenhang mit der anhaltenden, auch militärischen Unterstützung (durch Waffenlieferungen) der Ukraine durch Deutschland kursiert die Behauptung, dies stelle einen Verstoß gegen den Zwei-plus-Vier-Vertrag dar (hier archiviert). Dieser Vertrag legte 1990 den Grundstein für die deutsche Wiedervereinigung und enthält Bestimmungen zur militärischen Nichtangriffsfähigkeit. Die Argumentation beruht auf einer Fehlinterpretation des Vertragsinhalts, insbesondere der Artikel 2, 3 und 5, die es Deutschland angeblich verbieten würden, Waffen an die Ukraine zu liefern.

Screenshot Telegram der Behauptung: 5. März 2024, hier archiviert: in Englisch auf X
Screenshot Telegram der Behauptung; hier archiviert: in Englisch auf X

Der Faktencheck

Experten für internationale Beziehungen und Zeitgeschichte wie Nicolas Badalassi, Bernhard Blumenau und Hélène Miard-Delacroix widerlegen die Behauptung eines Vertragsbruchs durch Deutschland. Sie legen dar, dass der Zwei-plus-Vier-Vertrag Deutschland nicht explizit verbietet, Waffen zu liefern. Vielmehr erlaube Artikel 2 in Verbindung mit der UN-Charta solche Maßnahmen im Rahmen der kollektiven Selbstverteidigung. Die auch militärische Unterstützung der Ukraine durch Deutschland stehe daher nicht im Widerspruch zum Vertrag von 1990.

Was wir herausgefunden haben

Die Analyse des Zwei-plus-Vier-Vertrages und Expertenmeinungen zeigen, dass die deutschen Waffenlieferungen an die Ukraine nicht gegen das internationale Abkommen verstoßen. Der Vertrag verbietet Deutschland nicht, Unterstützung im Rahmen der kollektiven Selbstverteidigung zu leisten, die durch die UN-Charta gedeckt ist (hier archiviert). Damit kommt Deutschland seinen internationalen Verpflichtungen nach und trägt zur Verteidigung der Souveränität und territorialen Integrität der Ukraine bei.

Fragen und Antworten zum Thema Waffenlieferungen und Zwei-plus-Vier-Vertrag:

Frage 1: Verstößt Deutschland mit Waffenlieferungen an die Ukraine gegen den Zwei-plus-Vier-Vertrag?
Antwort 1: Nein, diese Behauptung ist falsch. Experten bestätigen, dass solche Maßnahmen im Einklang mit der UN-Charta und dem Recht auf kollektive Selbstverteidigung stehen.

Frage 2: Was sagt der Zwei-plus-Vier-Vertrag zu Waffenlieferungen?
Antwort 2: Der Vertrag selbst enthält keine expliziten Bestimmungen, die Deutschland von Waffenlieferungen abhalten. Er betont die Verpflichtung zum Frieden und zur Einhaltung der UN-Charta.

Frage 3: Hat Deutschland durch die Unterstützung der Ukraine seine internationale Stellung gefährdet?
Antwort 3: Nein, mit der Unterstützung im Rahmen der kollektiven Selbstverteidigung kommt Deutschland seinen internationalen Verpflichtungen nach und stärkt die Prinzipien der Souveränität und territorialen Integrität.

Frage 4: Wie reagiert Russland auf die deutsche Unterstützung für die Ukraine?
Antwort 4: Es gibt Äußerungen, die den Zwei-plus-Vier-Vertrag in Frage stellen, aber Experten bestätigen die Legitimität des deutschen Handelns.

Frage 5: Welche Rolle spielt der Zwei-plus-Vier-Vertrag heute?
Antwort 5: Der Vertrag bleibt ein grundlegendes Dokument für die internationalen Beziehungen Deutschlands und sein Engagement für Frieden und Stabilität in Europa.

Fazit

Die deutschen Waffenlieferungen an die Ukraine stehen nicht im Widerspruch zum Zwei-plus-Vier-Vertrag. Sie sind Teil des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung und zeigen das Engagement Deutschlands für Frieden und Sicherheit. Es ist wichtig, Fakten von Fehlinformationen zu trennen und sich auf verlässliche Quellen und Expertenmeinungen zu stützen. Wir ermutigen die Leserinnen und Leser, kritisch zu denken und Informationen zu hinterfragen.

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Quelle: faktencheck.afp

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