Arzneimittel gehören nicht auf den Flohmarkt

Der pharmazeutische Berufsstand lehnt einen privaten Arzneimittelmarkt, der im Rahmen der zugespitzten Lieferengpass-Situation von Arzneimitteln als Nachbarschaftshilfe genannt wurde, entschieden ab.

Autor: Nick L.

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Durch falsche Einnahme von Arzneimitteln können Gesundheitsgefahren für die Patientinnen und Patienten entstehen. Die Apothekerinnen und Apotheker sind die Experten für Arzneien. Sie sind darin geschult, Patientinnen und Patienten kompetent und umfassend zu beraten, damit deren Arzneimitteltherapie sicher wirkt, erklärt die Apothekerkammer Niedersachsen.

Apothekerinnen und Apotheker warnen vor privatem „Medikamente-Flohmarkt“

Alle Arzneimittel, nicht nur die verschreibungspflichtigen, bedürfen einer pharmazeutischen Beratung. Zudem öffnet ein unkontrollierter Privathandel, Tür und Tor für Fälschungen. Gefälschte Medikamente können einen falschen oder keinen Wirkstoff enthalten. Oder der richtige Wirkstoff ist in der falschen Menge enthalten. Auch schädliche Substanzen sind möglich.

Beratung durch Arzneimittel-Fachleute

Jede Arzneimitteltherapie kann neben der erwünschten Wirkung auch Nebenwirkungen haben. Durch falsche Einnahme von Medikamenten können Gesundheitsgefahren für die Patientinnen und Patienten entstehen. Die Apothekerinnen und Apotheker sind als Experten für Arzneimittel darin geschult, die Wirkung unterschiedlicher Mittel einzuordnen und die Patientinnen und Patienten kompetent zu beraten, damit deren Therapie sicher wirkt.

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen

Nicht alle rezeptfrei erhältlichen Schmerzmittel sind für Kinder geeignet. Der gängige Wirkstoff Acetylsalicylsäure (ASS) beispielsweise kann bei kleinen Kindern das Reye-Syndrom auslösen und ist daher erst für Kinder ab 12 Jahren zugelassen. Deshalb sollten Eltern für die richtige und altersgerechte Medikation bei der Auswahl des Arzneimittels und der Darreichungsform das Fachwissen der Apothekerinnen und Apotheker nutzen.

Bei Paracetamol-Zäpfchen sollten Eltern aufpassen, dass nicht ein höher dosiertes Zäpfchen genommen wird, welches eigentlich für das ältere Geschwisterkind vorgesehen war oder Zäpfchen in zu kurzen Dosierungsabständen gegeben werden. Paracetamol, das in zu hohen Dosen angewendet wird, ist schädlich für die Leber.

Tabletten nicht einfach teilen

Tabletten sollten niemals ohne Rücksprache in der Apotheke geteilt werden. Eine Einkerbung auf der Tablette kann eine sogenannte Schmuckrille sein. Wird eine nicht-teilbare Tablette geteilt, kann dadurch die Freisetzung des Wirkstoffes beeinflusst werden, was zu mehr Nebenwirkungen, Wirkungsverlust oder auch zu Überdosierungen führen kann.

Verwechslungsgefahr in der Selbstmedikation

Viele Medikamente werden nach ihrem Wirkstoffnamen oder gar der Abkürzung des Wirkstoffs benannt. Es kann leicht zu Verwechslungen kommen, z. B. ASS und ACC. Im Rahmen einer Beratung kann die Indikation schnell geklärt und der richtige Wirkstoff zugeordnet werden. Das Gespräch in der Apotheke ist außerdem wichtig, um Patientinnen und Patienten mit Allergien zu schützen, da sie auf nicht bekannte Hilfs- und Wirkstoffe in Medikamenten reagieren können.

Verfalldatum ist kein Mindesthaltbarkeitsdatum

Lebensmittel sind mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum versehen. Dies bedeutet, dass ein Lebensmittel mindestens bis zu dem angegebenen Datum haltbar ist, darüber hinaus aber durchaus noch genießbar sein kann, allerdings ohne Garantie des Produzenten. Arzneimittel hingegen haben ein Verfalldatum. Sie dürfen nach ihrem Verfalldatum auf keinen Fall mehr eingenommen werden. Das Verfalldatum eines Arzneimittels ist Bestandteil der Zulassung, basiert auf zahlreichen wissenschaftlichen Untersuchungen und ist damit elementarer, rechtlicher Bestandteil des Arzneimittels.

Abgelaufene Medikamente bergen Gefahren

Viele Arzneimittel verlieren nach einer gewissen Zeit ihre Wirksamkeit. Säfte können sich „entmischen“. Auch Wärme und Feuchtigkeit können Medikamenten schaden, wenn sie nicht richtig gelagert werden. Arzneimittel sollten immer in ihrer Originalverpackung inklusive Beipackzettel aufbewahrt werden. Reste von Antibiotika gehören nicht in die Hausapotheke und sollten entsorgt werden, um einer möglichen Antibiotikaresistenz vorzubeugen. Die Aussage, Arzneimittel, deren Verfallsdatum schon abgelaufen ist, könnten „gefahrlos“ verwendet werden, ist daher sehr kritisch zu sehen.

Der Apothekerkammer Niedersachsen gehören rund 7.800 Mitglieder an. Die Apothekerin und der Apotheker sind fachlich unabhängige Heilberufler:innen. Der Gesetzgeber hat den selbstständigen Apotheker:innen die sichere und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln übertragen. Der Beruf erfordert ein vierjähriges Pharmaziestudium an einer Universität und ein praktisches Jahr. Dabei erwerben die Studierenden Kenntnisse in pharmazeutischer Chemie und Biologie, Technologie, Pharmakologie, Toxikologie und Klinische Pharmazie. Nach dem Staatsexamen erhalten die Apotheker:innen eine Approbation. Nur mit dieser staatlichen Zulassung können sie eine öffentliche Apotheke führen. Als Spezialist:innen für Gesundheit und Prävention beraten die Apotheker:innen die zur Ausübung der Heilkunde berechtigten Personen kompetent und unabhängig über Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte. Apotheker:innen begleiten Patient:innen fachlich, unterstützen menschlich und helfen so, die Therapie im Alltag umzusetzen.

Quelle:

Deutsches Gesundheitsportal

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